kuendigung 5Sie wollen raus aus der WG? Bei der Kündigung zeigen sich die Unterschiede! | Bild von congerdesign auf Pixabay

Möchten mehrere Personen eine Wohngemeinschaft gründen, sind drei Gestaltungsmöglichkeiten die Regel: Alle Bewohner unterschreiben den Mietvertrag und sind somit Hauptmieter oder es gibt einen Hauptmieter und mehrere Untermieter oder jeder Bewohner ist eigenständiger Mieter eines Zimmers in der Wohnung. Möchte ein Bewohner raus aus der Wohngemeinschaft und kündigen, zeigen sich die Unterschiede.

 


Mal wieder spät dran mit der Mietzahlung? Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand!

Mietschulden sind für Mieter und Vermieter gleichermaßen unangenehm. Es ist am Mieter seinen Vermieter frühestmöglich darüber zu informieren, falls die nächste Mietzahlung nicht kommt. Möglicherweise gibt es einen Weg, die Situation für beide Seiten fair zu regeln. Das lässt sich in einem persönlichen Gespräch am besten klären. Außerdem werden Vermieter so in die Lage versetzt, sich auf die kommende Situation vorzubereiten. Der Beitrag liefert Informationen und Tipps zum Umgang mit Mietschulden für Mieter und Vermieter.


kuendigung 11Die Kündigung: Ordentlich, erleichtert, außerordentlich fristgebunden, außerordentlich fristlos? | Bild stock.adobe.com © Stanislav Tatarnikov

Wer einen Mietvertrag beenden möchte – ob als Mieter oder Vermieter – sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen. Im deutschen Mietrecht sind vier Kündigungsarten vorgesehen. Dieser Artikel erklärt sie anhand der einschlägigen BGB-Vorschriften und gibt einen Überblick über wichtige BGH-Urteile.

  1. Ordentliche Kündigung, § 573 BGB
  2. Erleichterte Kündigung, § 573a BGB
  3. Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist, 573d BGB
  4. Außerordentliche fristlose Kündigung, §§ 543, 569 BGB


Mit der Unterschrift unter einem Mietvertrag gehen verschiedene Rechte und Pflichten einher. | pixabay.de © Andreas Breitling CCO Public Domain

Wer einen Mietvertrag auf Zeit hat, jedoch im Ausland eine neue Stelle annehmen möchte, will den Vertrag vermutlich schnellstmöglich kündigen. Das ist allerdings nicht ohne Weiteres möglich. Mieter brauchen einen „wichtigen Grund“, um eine außerordentliche Kündigung vornehmen zu können. Alternativ können der Wegfall der Geschäftsgrundlage oder individuelle Vereinbarungen mit dem Vermieter eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Jobwechsel nicht auf eigene Initiative des Mieters hin erfolgt. Für alte Mietverträge von vor 2001 gelten häufig Ausnahmeregelungen.

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