9 wichtige Urteile und Praxisfälle für Vermieter

Die Betriebskostenabrechnung ist ein Dauerbrenner im Mietrecht. Vermieter müssen jährlich abrechnen, Mieter sollen die Abrechnung nachvollziehen können, und am Ende steht häufig eine Nachzahlung, die niemand besonders gern überweist.

Das klingt zunächst nach Tabellenarbeit: Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, Mietanteil, Vorauszahlungen, Saldo. In der Praxis beginnt der Streit aber oft an ganz anderen Stellen. Darf der Vermieter knapp abrechnen? Muss jeder Zählerstand in der Abrechnung stehen? Was passiert, wenn die WEG-Abrechnung zu spät kommt? Und reicht der Hinweis auf einen Betriebskostenspiegel, um eine Nachzahlung abzuwehren?

PDF Leseprobe zum Buch Miete und Rendite - Der Praxisleitfaden für ihren Wohnungskauf

Link zur aktuellen Betriebskostenverordnung

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