Welche Kündigungsfristen gelten für Hauptmieter und Untermieter bei der Kündigung eines unbefristeten Untermietverhältnisses? Gibt es Unterschiede zwischen möbliert und unmöbliert vermieteten Zimmern? Was muss in der Kündigung stehen?

Drei Dinge sind wichtig zu wissen:

  1. Es ist unerheblich, ob Räumlichkeiten in einer Mietwohnung oder einer Eigentumswohnung angemietet werden.
  2. Sie müssen zwischen der Untervermietung eines möblierten Zimmers und der Untervermietung eines unmöblierten Zimmers unterscheiden, denn das hat erhebliche Auswirkungen auf die Kündigungsfrist.
  3. Möchte ein Vermieter seinem Mieter kündigen, muss er ein berechtigtes Interesse (Kündigungsgrund) an der Beendigung des Mietverhältnisses nennen. Diese Vorschrift gilt bei der Untervermietung eines möblierten oder leeren Zimmers nicht. Es genügt ein Kündigungsschreiben mit Kündigungsdatum.

Urteile

Keine Kündigung für jahrelange Zuspätzahler

Nimmt es ein Eigentümer jahrelang hin, dass sein Mieter die Miete erst zur Mitte des Monats zahlt, kann er dem Mieter deswegen nicht fristlos kündigen. Dies gilt auch, wenn er zuvor eine Abmahnung geschickt hat.

BGH, ZR 191/10

Lesetipp: Die fristlose Kündigung des Mietvertrages