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Ein neues BGH-Urteil bringt Klarheit für Vermieterinnen und Vermieter
Beschluss vom 15. April 2025 – VIII ZR 300/23
Wenn Sie eine Wohnung zimmerweise vermieten – etwa an Studierende oder Berufspendler – und dabei nur einen gemeinsamen Strom- und Gaszähler verwenden, stellt sich schnell die Frage: Wer ist eigentlich Vertragspartner des Energieversorgers? Sie? Oder doch Ihre Mieterinnen und Mieter? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu nun ein klares Urteil gefällt, das für viele Vermietende von Bedeutung sein dürfte.