Auch als Vermieterin müssen sie in der Mieterselbstauskunft einen Hinweis zum Datenschutz geben. Laut DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) müssen Sie den Mietinteressenten darüber informieren, welche Daten Sie erheben, zu welchem Zweck und wie lange diese gespeichert oder vernichtet werden.