Die Suche nach einer neuen Wohnung kann herausfordernd sein – insbesondere, wenn Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen. Doch was, wenn der vorherige Vermieter sich weigert, eine solche Bescheinigung auszustellen? Der Bundesgerichtshof (BGH-Urteil vom 30. September 2009 - VIII ZR 238/08) hat hierzu in einem wichtigen Urteil entschieden, dass Vermieter nicht verpflichtet sind, eine solche Bescheinigung zu erteilen. Doch was bedeutet das für Mieter?

haus mit wohnungsschluesseln

Bevor es zur Schlüsselübergabe durch den Vermieter kommt, müssen Mieter so einige Hürden nehmen.

Der deutsche Wohnungsmarkt ist vielfältig und die Situation, die sich hinsichtlich Angebot und Nachfrage darstellt, hängt sehr stark vom Standort der Wohnung ab. Ein Blick in den Datenreport 2016 zum Thema Wohnen bei destatis.de zeigt auf Seite 9, dass in Sachsen 9,8 % der Wohnungen leer stehen, es in Hamburg aber nur 1,5 % sind. Während es in ländlichen Gebieten also verhältnismäßig unkompliziert ist, ein passendes Domizil zu finden, stellt es sich in besonders beliebten Stadtteilen wie Hamburg-Eimsbüttel völlig anders dar. Hier werden kaum noch Wohnungen offiziell ausgeschrieben, weil sie „unter der Hand“ weggehen. Steht doch einmal eine Wohnung in der Zeitung, müssen Mietinteressenten mit dutzenden Konkurrenten rechnen.

 

Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bestimmt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich behandelt werden müssen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist unverzichtbarer Bestandteil der deutschen Verfassung. Das Grundgesetz regelt die Rechte, die dem Bürger im Verhältnis zum Staat zustehen, wirkt sich aber nur indirekt auf die privatrechtlichen Beziehungen der Bürger untereinander oder zwischen Bürgern und Firmen aus. Der Gesetzgeber hat deshalb den Auftrag, die Einhaltung der Grundrechte bei privatwirtschaftlichen Kontakten durch Rechtsnormen sicherzustellen, die dem Benachteiligten zu seinem Recht verhelfen.

14b742da-7aab-4ce7-add6-ea66049f431fVor der neuen Wohnung steht zuvor die Mieterselbstauskunft, Bild: 58550863 Sergey Peterman Fotolia.de

Die Mieterselbstauskunft ist rechtlich nicht vorgesehen und deshalb auch nicht geregelt. Sie ist jedoch ein gängiges Instrument bei der Wohnungssuche. Wehrt der Mieter den Wunsch des Vermieters nach einer Selbstauskunft ab, wird er es schwer haben und sich möglicherweise damit abfinden müssen, dass ihm der Vermieter die begehrte Wohnung nicht vermietet. Doch welche Informationen dürfen Vermieter tatsächlich erfragen, und welche Angaben sind freiwillig? In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen rund um die Mieterselbstauskunft.

 

aktuelle Urteile

Bei Auszug muss die Tapete nicht entfernt werden

Mietvertragsklauseln, die den Mietern die Entfernung der Tapeten bei Auszug aus der Wohnung vorschreiben, sind ungültig. Das gilt zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zufolge auch in Fällen, in denen Mieter die Tapete nicht übernommen, sondern selbst angebracht haben. Derartige Vorschriften seien unangemessen, weil Mieter selbst dann zum Abreissen der Tapeten gezwungen seien, wenn diese noch in gutem Zustand seien.

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