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Viele Mieter warten nach dem Auszug vergeblich auf die Rückzahlung der Mietkaution. Dabei haben sie Anspruch auf die Rückgabe, wenn keine berechtigten Forderungen des Vermieters mehr offen sind. Mit einer schriftlichen Fristsetzung bringen Sie Ihren ehemaligen Vermieter in Verzug – ein wichtiger Schritt, um notfalls rechtlich gegen ihn vorzugehen.
Wann dürfen Sie die Mietkaution zurückfordern?
Die Mietkaution dürfen Sie zurückfordern, wenn:
das Mietverhältnis beendet ist,
die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde (idealerweise mit Übergabeprotokoll),
keine ausstehenden Miet- oder Betriebskosten oder Schadensersatzforderungen bestehen.
📎 Tipp: Notieren Sie das Übergabedatum und machen Sie Fotos – das hilft bei Streitigkeiten.
Wie lange darf der Vermieter die Mietkaution einbehalten?
In der Regel muss der Vermieter die Mietkaution nach einer angemessenen Prüf- und Abrechnungsfrist zurückzahlen. Diese liegt meistens zwischen 3 und 6 Monaten. Nur bei berechtigten, noch offenen Forderungen (z. B. erwartete Nachzahlung bei Betriebskosten) darf er einen Teil vorläufig einbehalten.
Muss der Vermieter eine Zwischenabrechnung anfertigen?
Nein, er darf auf die reguläre Betriebskostenabrechnung warten – auch wenn Sie bereits ausgezogen sind.
Was gehört in ein Fristsetzungsschreiben?
Das Schreiben an den Vermieter sollte folgende Punkte enthalten:
✅ Eine klare Forderung der Kautionssumme
✅ Ein konkretes Fristdatum (z. B. 14 Tage ab Zugang des Schreibens)
✅ Hinweis auf rechtliche Schritte bei Nichtzahlung
✅ Ihre Kontoverbindung
✅ Versand per Einwurf-Einschreiben oder persönliche Übergabe gegen Bestätigung
Mustertext: Fristsetzung zur Rückzahlung der Mietkaution
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Weitere Tipps zur Kautionsrückzahlung
📌 setzen Sie Frist schriftlich und nachweisbar.
📌 Bleiben Sie sachlich, aber bestimmt.
📌 Bestehen Sie auf einer Begründung, wenn der Vermieter die Kaution (teilweise) einbehält.
📌 Wenden Sie sich an den Mieterverein oder einen Anwalt, wenn die Frist ohne Reaktion verstreicht.
📌 Überprüfen Sie die letzte Betriebskostenabrechnung – bei einem Guthaben spricht nichts für einen Einbehalt.
FAQ: Häufige Fragen zur Mietkaution Fristsetzung
Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
Bis zu sechs Monate – bei offenen Forderungen. Ansonsten muss er sie zügig zurückzahlen.
Darf der Vermieter einen Teil der Kaution wegen erwarteter Nachzahlung einbehalten?
Ja, aber nur einen angemessenen Teil – und nicht „vorsorglich“ ohne konkrete Berechnung.
Was tun, wenn der Vermieter nach Fristablauf nicht zahlt?
Sie können Klage erheben – vorher ist ein Schreiben mit Fristsetzung zwingend erforderlich.
Weiterführende Informationen
Fazit: So schützten Sie Ihre Ansprüche
Mit einer rechtssicheren Fristsetzung zur Rückzahlung der Mietkaution verschaffen Sie sich Klarheit – und notfalls eine solide Grundlage für weitere rechtliche Schritte. Nutzen Sie unser Musterschreiben und informieren Sie sich über Ihre Rechte – so holen Sie sich, was Ihnen zusteht.