Warum selbst die Grundsteuer stemmen, wenn’s dank der Nummer 1 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) elegant auf den Mieter abgewälzt werden kann? Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks sind eben mehr als nur eine Steuer – sie sind die charmante Erinnerung daran, dass der Staat immer mit am Tisch sitzt.