a man is resting in a country house. A bearded man enjoys the sunset on a green lawn.Image by Kireyonok_Yuliya on FreepikDie warmen Monate locken uns raus in die Natur. Und was gibt es Schöneres, als auf einer gemütlichen Liege für den Garten die Sonne zu genießen? Doch in einem Mehrfamilienhaus mit gemeinschaftlich genutzten Außenflächen müssen einige Regelungen beachtet werden, um ein harmonisches Zusammenleben zu gewährleisten.

Was versteht man unter gemeinschaftlich genutzten Flächen?

Unter gemeinschaftlich genutzten Flächen versteht man die Bereiche innerhalb einer Wohnanlage, eines Mehrfamilienhauses oder einer vergleichbaren Immobilie, die allen Bewohnern oder Eigentümern zur Verfügung stehen und nicht einem einzelnen Miet- oder Eigentumsverhältnis zugeordnet sind. Diese Flächen sind Teil des Gemeinschaftseigentums und dienen dem gemeinsamen Gebrauch. Die Nutzung und Verwaltung dieser Bereiche sind in der Regel durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung und die Hausordnung geregelt.

Was lange Zeit undenkbar war, ist seit dem 1. April 2024 fixe Sache: Cannabis in Deutschland darf legal konsumiert werden. Das bringt natürlich auch einige Änderungen für Vermieter und Mieter mit sich. Darf in der Wohnung gekifft werden? Und können Vermieter grundsätzlich ein Cannabis-Verbot verhängen? Wir haben uns näher angesehen, was nun erlaubt ist und was nach wie vor verboten bleibt.

Muss der Vermieter mir die Erlaubnis zur Anbringung eines Steckersolargerätes erteilen?

stecker balkonkraftanlageOft liegt eine bauliche Veränderung mit Substanzeingriffen an der Mietsache vor, weil der aus einem Balkonkraftwerk, auch Stecker-Solaranlage genannt, gewonnene Strom über eventuell neue Leitungen in das vorhandenen Stromnetz eingespeist wird. Es wird in die Bausubstanz des Hauses eingegriffen und hier muss ein Vermieter vorab seine Zustimmung geben.

Im Hinblick auf die politisch gewollte Energiewende hin zu erneuerbaren Energien ist das mit Vorteilen verbunden. Daher ist das Errichten einer Solaranlage grundsätzlich vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache durch den Mieter umfasst (AG Stuttgart, Urteil v. 30.3.2021, 37 C 2283/20)

Dübellöcher müssen zum Beispiel verschlossen und Schönheitsmakel beseitigt werden. Auch größere und kleinere Umbauten müssen am Ende gegebenenfalls wieder zurückgebaut werden. Bei all diesen Dingen, die es zu beachten gilt, überlegt man sich erst recht, welche Veränderungen man in den eigenen vier Wänden vornimmt, denn auf tagelanges Renovieren und Streichen hat doch im Umzugsstress wirklich niemand Lust.

Leider hören die Regeln auch draußen nicht auf, denn auch auf dem Balkon einer Mietwohnung gibt es das ein oder andere zu beachten. Da in Deutschland mehr als die Hälfte aller Mieter einen Balkon hat, verdient auch der Außenbereich eine Zusammenfassung der wichtigsten Regeln und ein paar Tricks, um Probleme geschickt und einfach zu umgehen.

Wasch- und Spülmaschinen können bei einem Defekt enorme Wasserschäden im ganzen Haus anrichten. Um im Schadensfall Ärger mit dem Vermieter oder der Versicherung zu vermeiden, sollten Mieter die Geräte während der Laufzeit beaufsichtigen und die Anschlüsse regelmäßig prüfen. Leider nehmen Mieter ihre Obhutspflicht oft auf die leichte Schulter. Gerichte fassen die Pflichten des Mieters jedoch eng, wenn es zum Streit kommt. Diese fünf Vorsichtmaßnahmen sollten Mieter deshalb unbedingt befolgen, um nicht für den entstandenen Schaden zahlen zu müssen:

aktuelle Urteile

Eigenbedarfkündigung schon nach 2 Jahren zulässig

Auch dieses Urteil passt in die immer weiter gefassten Rechte des Vermieters zur Eigenbedarfskündigung. Ein Vermieter kann seinen Mietern schon nach zwei Jahren wegen Eigenbedarf kündigen. Die Kündigung ist nicht rechtsmißbräuchlich, wenn sie für den Vermieter bei Mietbeginn noch nicht vorhersehbar war.

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