Die warmen Monate locken uns raus in die Natur. Und was gibt es Schöneres, als auf einer gemütlichen Liege für den Garten die Sonne zu genießen? Doch in einem Mehrfamilienhaus mit gemeinschaftlich genutzten Außenflächen müssen einige Regelungen beachtet werden, um ein harmonisches Zusammenleben zu gewährleisten.
Was versteht man unter gemeinschaftlich genutzten Flächen?
Unter gemeinschaftlich genutzten Flächen versteht man die Bereiche innerhalb einer Wohnanlage, eines Mehrfamilienhauses oder einer vergleichbaren Immobilie, die allen Bewohnern oder Eigentümern zur Verfügung stehen und nicht einem einzelnen Miet- oder Eigentumsverhältnis zugeordnet sind. Diese Flächen sind Teil des Gemeinschaftseigentums und dienen dem gemeinsamen Gebrauch. Die Nutzung und Verwaltung dieser Bereiche sind in der Regel durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung und die Hausordnung geregelt.