Wer in eine Mietwohnung einzieht, will sich dort natürlich von Anfang an wohlfühlen. Neue Farben, Böden oder Umbauten stehen schnell auf der Wunschliste. Nicht jede Änderung ist jedoch erlaubt. Zwischen harmlosen Verschönerungen und ernsthaften Vertragsverletzungen, die im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung rechtfertigen können, verläuft eine feine Grenze, die viele Mietparteien leider nicht kennen oder unterschätzen.


Oft liegt eine 






