Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung. Allerdings zeigt der BGH auch die Grenzen auf, die ein Mieter nicht überschreiten sollte. Andernfalls können Kündigung oder Schadenersatzansprüche die Folge sein.
Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung. Allerdings zeigt der BGH auch die Grenzen auf, die ein Mieter nicht überschreiten sollte. Andernfalls können Kündigung oder Schadenersatzansprüche die Folge sein.
Wasch- und Spülmaschinen können bei einem Defekt enorme Wasserschäden im ganzen Haus anrichten. Um im Schadensfall Ärger mit dem Vermieter oder der Versicherung zu vermeiden, sollten Mieter die Geräte während der Laufzeit beaufsichtigen und die Anschlüsse regelmäßig prüfen. Leider nehmen Mieter ihre Obhutspflicht oft auf die leichte Schulter. Gerichte fassen die Pflichten des Mieters jedoch eng, wenn es zum Streit kommt. Diese fünf Vorsichtmaßnahmen sollten Mieter deshalb unbedingt befolgen, um nicht für den entstandenen Schaden zahlen zu müssen:
Immer mehr Mieter nutzen ihre Mietwohnung als Arbeitsplatz. Tun sie es stillschweigend, droht Ärger seitens des Vermieters, denn die Wohnung wurde zu Wohnzwecken vermietet. Mieter können Unstimmigkeiten von vornherein aus dem Weg räumen und Vermieter sind dazu gehalten, bereits bei Vertragsschließung dieses Thema anzusprechen.
Erreicht der Lärm in der Wohnung des Mieters ein umzumutbares Maß, kann die Miete gekürzt werden. Die Zumutbarkeit hängt von der Art, Intensität und Dauer des Lärms ab. Sie ist stets nach objektiven Maßstäben zu beurteilen, subjektive Lärmempflichtlichkeiten spielen keine Rolle. Das Landgericht Heidelberg (Urteil vom 26.02.2010, Az. 5 S 95/09) urteilte, dass auch ein sensibler Mieter die Miete nur kürzen kann, wenn der Lärm von einem "durchschnittlichen Mieter oder von vielen Menschen als besonders störend empfunden würde". Auch ein Mieter, der nachts arbeitet und tagsüber seinen Schlaf braucht, kann nicht auf die Einsicht der Gerichte hoffen, wenn er die Miete wegen der üblichen Tagesgeräusche kürzt (Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 12.12.2018, Az. C 6191/18).
In einem Mietverhältnis müssen alle Parteien verschiedenen Pflichten nachkommen, haben aber auch gewisse Rechte. Eine wichtige Pflicht, die sowohl Vermieter, als auch Mieter und Makler haben, ist die Sorgfaltspflicht. So müssen Vermieter beispielsweise Mängel an den Makler kommunizieren, aber auch die Mieter müssen später Mängel melden, für die sie unter Umständen verantwortlich sind. Wie genau sich die Sorgfaltspflicht sowie andere Pflichten im Mietverhältnis gerade für den Mieter äußern, zeigt dieser Artikel.
Über die Nutzung des Hausflures gibt es viele Arten von Streit. Manche Bewohner betrachten den Hausflur als das, was in ihrem jährlichen Campingurlaub das Vorzelt ist. Hier wird alles abgestellt, was für die Wohnung zu dreckig oder zu sperrig ist und was man beim nächsten Ausflug nach draußen sowieso wieder braucht. Schuhe, ein altes Regal, Regenschirme und vieles mehr sammeln sich an.