Mit der Unterschrift unter einem Mietvertrag gehen verschiedene Rechte und Pflichten einher. | pixabay.de © Andreas Breitling CCO Public Domain
Wer einen Mietvertrag auf Zeit hat, jedoch im Ausland eine neue Stelle annehmen möchte, will den Vertrag vermutlich schnellstmöglich kündigen. Das ist allerdings nicht ohne Weiteres möglich. Mieter brauchen einen „wichtigen Grund“, um eine außerordentliche Kündigung vornehmen zu können. Alternativ können der Wegfall der Geschäftsgrundlage oder individuelle Vereinbarungen mit dem Vermieter eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Jobwechsel nicht auf eigene Initiative des Mieters hin erfolgt. Für alte Mietverträge von vor 2001 gelten häufig Ausnahmeregelungen.