Wer die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen will, muss Geduld haben – und Fristen und Form des Mieterhöhungsverlangens genau einhalten. Schon ein einziger falscher Termin kann das gesamte Mieterhöhungsverlangen unwirksam machen. Damit Vermieter nicht in diese Falle tappen (und Mieter wissen, wann sie reagieren müssen), erklären wir die fünf wichtigsten Fristen Schritt für Schritt.


Neben der Mieterhöhung mit Hilfe von Vergleichsmieten und der Indexmiete kennt das Mietrecht den Staffelmietvertrag (§ 557a BGB Staffelmiete). Hier vereinbaren Vermieter und Mieter zukünftige Mieterhöhungen bereits im Mietvertrag, so dass für beide Seiten die künftige Mietentwicklung überschaubar wird. Die Mieterhöhungen erfolgen gestaffelt; das komplizierte Mieterhöhungsverfahren nach dem Vergleichsmietensystem entfällt.








