Neben Betriebskosten und Verwaltungskosten wird mit Gewerberaummietern auch gerne die Kostenübernahme von "Instandhaltungen" vereinbart. Doch nicht alles was im Mietvertrag steht, muss der Gewerbemieter auch zahlen. Und wenn im Gewerbemietvertrag nichts zur Übernahme von Instandhaltungskosten steht, muss der Mieter auch nichts bezahlen.
Definition: Instandhaltungskosten umfassen alle Aufwendungen, die notwendig sind, um das Mietobjekt in einem funktionstüchtigen Zustand zu halten. Dazu gehören:
- Wartung von technischen Anlagen (z. B. Heizungsanlage, Aufzug)
- Reparaturen an der Gebäudehülle
- Austausch von Verschleißteilen