
Das häusliche Arbeitszimmer bietet sich besonders für Freiberufler oder Arbeitnehmer an, denen der Arbeitgeber keinen festen Büroplatz zur Verfügung stellen kann. Wer sich ein Homeoffice einrichten will, sollte dies vorab mit dem Vermieter abklären.
Das Arbeiten im hauseigenen Büro, ist ein flexibles Arbeitsmodell, das zunehmend Anwendung findet. Um die technischen Geräte und die Einrichtung des Büros nicht selber tragen zu müssen, kann entweder mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung getroffen werden oder diese unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Doch kann die Mietwohnung oder jedenfalls eine bestimmte Räumlichkeit derselben auch genauso einfach zum Arbeitsplatz umfunktioniert und somit jederzeit zweckentfremdet werden?