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Trotz hoher Immobilienpreise bleibt der Traum vom Eigenheim in Deutschland lebendig. Die Anschaffung einer Immobilie stellt einen bedeutenden Meilenstein im Leben vieler Menschen dar. Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, sind ein effektives Instrument zur Förderung des Vermögensaufbaus. Sie können dazu beitragen, die finanzielle Situation zu verbessern und somit den Weg zum Hauskauf erleichtern.

Auch mit einer Betriebskostenabrechnung können Mieter bares Geld sparen, dies ermöglicht § 35a EStG. Ob Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Hausmeisterdienste oder Wartungen – da der Mieter mit diesen Kosten über die Betriebskostenabrechnung belastet wird, kann er Teile in der Steuererklärung geltend machen und seine tarifliche Einkommensteuer somit senken.

Einkünfte aus Vermietung von Räumlichkeiten an Privatpersonen oder Gewerbetreibende führen zu verschiedenen steuerlichen Verpflichtungen. Die Angabe dieser Einkünfte in der Einkommensteuererklärung ist jedem Vermieter in der Regel klar, Unsicherheit herrscht vielmehr über die Mehrwertsteuer.

Erste Verwirrung löst ein Blick auf die Webseiten der Finanzverwaltungen aus. Hier ist die Mehrwertsteuer nicht zu finden, lediglich diverse Erläuterungen zur Umsatzsteuer werden aufgezählt. Vorweg gleich die Klarstellung: beide Begriffe werden gern als Synonyme benutzt, dies ist zwar rechtstheoretisch nicht ganz richtig, soll hier aber nicht relevant sein.

Ob Airbnb, Wimdu oder die klassische dauerhafte Untervermietung eines Zimmers, sie alle versprechen Mietern eine nicht zu unterschätzende Einnahmequelle zu ihrem regulären Gehalt. Neben allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, wann darf ein Zimmer in der Eigentumswohnung oder in der angemieteten Wohnung gegen Entgelt kurz- oder langfristig vermietet werden, ist der Fiskus natürlich auch in Deutschland daran interessiert, Steuern auf diese Einnahmen zu erheben.

Durch die zunehmenden Mobilitätsanforderungen in der Arbeitswelt wurden die Problemkreise Reisekosten oder Doppelte Haushaltsführung immer stärker durch höchstrichterliche Entscheidungen geprägt, so dass eine einheitliche Linie für die steuerliche Behandlung derartiger Aufwendungen kaum mehr erkennbar war. Durch das "Ergänzende BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014" versucht die Finanzverwaltung im Rahmen des Reisekostenrechts auch die Definition der Doppelten Haushaltsführung und deren steuerlichen Konsequenzen neu zu bestimmen. Die Ausführungen gelten dem Grunde nach für alle Einkunftsarten. Für Arbeitnehmer ergibt sich der sympathische Nebeneffekt, dass alle anerkannten Aufwendungen einer Doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden können und damit Spielraum für Gehaltsverhandlungen bieten.

aktuelle Urteile

Ausschlussfrist: Schuldanerkenntnis des Mieters lässt die Verjährung nicht erneut beginnen

Die Betriebskostenabrechnung des Vermieters war für einen Mieter unverständlich und damit formell nicht ordnungsgemäß. Er forderte deshalb eine verständliche Betriebskostenabrechnung und versicherte mündlich, dass er eine eventuelle Nachzahlung begleichen würde. Die korrigierte Abrechnung ging ihm zu, jedoch leider verspätet, die einjährige gesetzliche Abrechnungsfrist wurde vom Verwalter überschritten. An seine mündliche Zusage zur Zahlung des Abrechnungsbetrages konnte er sich nicht mehr erinnern und so verweigerte er die Zahlung des Nachzahlungsbetrages, da die einjährige Abrechnungsfrist überschritten war.

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