Die Räumungsklage ist die letzte Chance für den Vermieter, wenn es um die Räumung von Wohnraum geht. Erst nach einem gerichtlichen Urteil hält er einen Räumungstitel in Händen, mit dem er die Räumung des Wohnraums erzwingen kann.
Die Räumungsklage ist die letzte Chance für den Vermieter, wenn es um die Räumung von Wohnraum geht. Erst nach einem gerichtlichen Urteil hält er einen Räumungstitel in Händen, mit dem er die Räumung des Wohnraums erzwingen kann.
Eigentlich eine klare Sache: Ist das Mietverhältnis ohne Wenn und Aber beendet, muss der Mieter die Wohnung geräumt an den Vermieter zurückgeben. Tut er das nicht, steht dem Vermieter bis zum endgültigen Auszug und Rückgabe der Wohnung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder eine Miete zu, die für vergleichbare Wohnungen ortsüblich ist: die Nutzungsentschädigung (§ 546a BGB).
Ist dem Vermieter die vereinbarte Miete zu gering, stellt sich die Frage, was eine "ortsübliche Miete" ist, die Miete,
So mancher Vermieter hält die "kalte Räumung" für eine gute Idee, wenn sein Mieter nicht zahlt und verschwunden ist. Wenn sie dies wirklich erwägen, sollten sie das BGH-Urteil dazu gut studieren. Bild @ Ryan McGuire, pixabay.com
Ein überquellender Briefkasten, ausbleibende Mieten und die Angehörigen melden den Mieter als vermisst. Eine unschöne Situation für jeden Vermieter - was also tun? Das fragte sich auch eine Vermieterin aus Wiesbaden nachdem die Mieten für die Monate März und April nicht gezahlt worden waren.
Ihr Nachbar hortet den Müll in seiner Wohnung, der Hund wird auch nicht Gassi geführt? Es stinkt also zum Himmel im Haus und der Vermieter rührt sich nicht? Dann können sie die Miete mindern. So entschied es das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (213 C 94/10), als sich der Vermieter gegen die 10%ige Mietminderung seiner Mieter erfolglos zu wehren versuchte.
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