Räumungsklage trotz unentschiedener Kündigung – BGH schafft Klarheit
Die vorsorgliche Einreichung einer Räumungsklage durch den Vermieter, bevor eine Eigenbedarfskündigung gerichtlich entschieden wurde, ist rechtlich unzulässig. Das liegt daran, dass die Kündigung und die Räumungsklage rechtlich separate Prozesse sind. Eine Räumungsklage setzt voraus, dass das Mietverhältnis bereits wirksam beendet ist, was erst nach einer wirksamen Kündigung der Fall sein kann. Wird die Eigenbedarfskündigung für unwirksam erklärt, entfällt die Grundlage für die Räumungsklage.