Die Räumungsklage ist die letzte Chance für den Vermieter, wenn es um die Räumung von Wohnraum geht. Erst nach einem gerichtlichen Urteil hält er einen Räumungstitel in Händen, mit dem er die Räumung des Wohnraums erzwingen kann.

Eigentlich eine klare Sache: Ist das Mietverhältnis ohne Wenn und Aber beendet, muss der Mieter die Wohnung geräumt an den Vermieter zurückgeben. Tut er das nicht, steht dem Vermieter bis zum endgültigen Auszug und Rückgabe der Wohnung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder eine Miete zu, die für vergleichbare Wohnungen ortsüblich ist: die Nutzungsentschädigung (§ 546a BGB).

Ist dem Vermieter die vereinbarte Miete zu gering, stellt sich die Frage, was eine "ortsübliche Miete" ist?

aktuelle Urteile

Schönheitsreparaturen: Farbvorgabe für Türen und Fenster

Farbvorgabe für den Innenanstrich von Türen und Fenstern während der Mietdauer führt zur Nichtigkeit!

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zu sogenannten Farbwahlklauseln im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen fortgeführt und entschieden, dass eine in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Farbvorgabe für den Innenanstrich der Türen und Fenster den Mieter unangemessen benachteiligt.

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