Bis wann muss die Wohnungskündigung vorliegen?


Achten Sie bei einer Wohnungskündigung auf den rechtzeitigen Zugang. | Bild von Michal Jarmoluk auf Pixabay

Die Kündigungserklärung von Mieter oder Vermieter zu einem unbefristeten Wohnraummietverhältnis muss ihren Empfänger spätestens am dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist erreichen, damit der laufende Monat noch mitzählt (Karenzzeit oder Karenzfrist).

 

Sonntage, Feiertage und der Samstag bei der Berechnung der Karenzzeit

  • Sonn- und Feiertage bleiben bei der Berechnung der sogenannten Karenzzeit von drei Werktagen unberücksichtigt.
  • Der Samstag zählt bei der Berechnung der Karenzzeit von drei Werktagen als Werktag, wenn nicht der letzte Tag der Karenzfrist auf diesen Tag fällt.


Anzeige


💡 Wichtig: Damit deine Kündigung wirksam ist, muss sie rechtzeitig und korrekt zugestellt werden. Diese Checkliste hilft dir, nichts zu vergessen:

✅ Mini-Checkliste: Kündigung rechtzeitig einreichen

  • Schriftform eingehalten (Brief mit Originalunterschrift)?
  • Haben ALLE Mieter die Kündigung unterschrieben
  • Datum des Zugangs beim Empfänger beachtet?
  • Spätestens am 3. Werktag des Monats eingereicht?
  • Kündigung persönlich übergeben oder per Einwurfeinschreiben verschickt?
  • Empfang möglichst beweisbar dokumentiert (z. B. Zeuge, Einwurfzeit notiert)?
  • Keine inhaltlichen Fehler in der Kündigung (z. B. falsches Datum, fehlende Angabe)?

 👉 Sie haben es sich mit der Kündigung anders überlegt? Ein Widerruf ist möglich, Sie müssen jedoch schnell sein!

👉 Sie leben in einer Wohngemeinschaft? Einfach ausziehen oder muss ich mein WG Zimmer kündigen?

👉 Trennung oder Scheidung? Was passiert mit der ehelichen Wohnung?

👉 Der Unterschied: Der Samstag bei Kündigung und Mietzahlung

Der Samstag vor dem BGH

Ein Mieter kündigte seinen Mietvertrag, rechnete jedoch bei seinem Kündigungsschreiben den Samstag des Monats Juni als Wochenendtag nicht dazu und gab seine Kündigung erst am 3. Juni (Montag) in die Post.

Das Schreiben erreichte den Vermieter am 05. Juni (Mittwoch). Nachdem er auf seinen Kalender geschaut hatte, wehrte er sich gegen die Kündigung, da sie seiner Meinung nach nicht fristgerecht erfolgte. Der Mieter hätte den Samstag als ganz normalen Werktag mit einbeziehen müssen. Die Kündigung hätte ihm spätestens bis zum 04. Juni (Dienstag) vorliegen müssen. Der Streit ging schließlich bis vor den Bundesgerichtshof.

So urteilten die BGH-Richter

Sie gaben dem Vermieter recht. Die Kündigung ist einen Tag zu spät zugegangen. Auch heute noch ist der Samstag als Werktag anzusehen. Bei der Berechnung der sogenannten Karenzzeit von drei Werktagen, die den Parteien eines Wohnraummietvertrages zur Wahrung der Kündigungsfrist zusteht, ist der Sonnabend damit als Werktag mitzuzählen, wenn nicht der letzte Tag der Karenzfrist auf diesen Tag fällt (BGH, Az. VIII ZR 206/04).


💡 Eine falsch berechnete Kündigungsfrist macht die Kündigung nicht unwirksam, die Beendigung des Mietverhältnisses wird jedoch um einen Monat verschoben (LG Köln WuM 93, 541). 


Unter "Mieter: Wie kündige ich einen unbefristeten Mietvertrag?" können Mieter nachlesen, ob eine Kündigung auch per Whatsapp oder E-Mail möglich ist, eine Kündigung zurückgezogen werden kann oder der Mieter einen Nachmieter stellen darf.

Unter "Vermieter: Vorlage zur Kündigung des Mietvertrages" gehen wir der Frage nach, wann ein Vermieter ein unbefristetes Wohnraummietverhältnis kündigen kann.

Ordentliche Kündigungfrist des Mieters

Das Mietverhältnis endet für den Mieter IMMER zum Ablauf des übernächsten Monats, unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses.

Ordentliche Kündigungfrist des Vermieters

Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate, 573c BGB. Verwechseln sie den Tag der Vertragsunterschrift nicht mit dem Tag der Wohnungsüberlassung. Beispiel: Mieter und Vermieter haben den Mietvertrag am 12. Juli unterschrieben, Mietbeginn (Überlassung der Wohnung) ist der 01. Oktober.

 

Kündigungsrechner

Hier können Mieter und Vermieter mit Hilfe eines praktischen Wohnraum-Kündigungsrechners taggenau berechnen, wann die ordentliche Kündigung der Wohnung spätestens im Briefkasten des Empfängers liegen muss.

 

FAQ Häufige Fragen zur Kündigungsfrist

 

Ja, der Samstag gilt als Werktag. Fällt der dritte Werktag des Monats auf einen Samstag, muss die Kündigung bis dahin beim Empfänger eingegangen sein.

Dann verlängert sich die Kündigungsfrist um einen Monat, da der laufende Monat nicht mehr zählt.

Die Kündigung muss schriftlich mit Originalunterschrift erfolgen. Eine E-Mail oder ein Fax ist nicht rechtswirksam.

Entscheidend ist der tatsächliche Zugang beim Empfänger, nicht das Absendedatum.

Auch dann kann ein Zugang vorliegen – etwa wenn der Brief in den Briefkasten eingeworfen wurde und der Mieter ihn hätte zur Kenntnis nehmen können (Zugangsfiktion).

Nutze den Kündigungsrechner im Artikel. Gib das Mietbeginn-Datum ein, und der Rechner ermittelt die Frist für dich.

Nein, ohne eigenhändige Unterschrift ist die Kündigung formunwirksam. Sie gilt dann rechtlich nicht als erklärt. Die Schriftform ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 568 BGB).

Kündigung

  Dürfen Bürgergelsempfänge in ein anderes Bundesland umziehen? I Bild von congerdesign auf Pixabay Empfänger von Arbeitslosengeld II, im Volksmund besser als Hartz IV bekannt, unterliegen in ihrem Alltag diversen Regularien und Problemen. Diese erstrecken sich naturgemäß auch auf das...

Kündigung

Quelle: https://unsplash.com/de/fotos/leIwKta3vdM   Wenn die Spielsucht die Miete frisst, geraten Zahlen aus dem Gleichgewicht und ganze Existenzen ins Wanken. Es beginnt selten mit dem großen Knall. Meist sind es kleine Beträge, die hier und da verschwinden. Ein schneller Kick, ein...

Kündigung

Die Kündigung: Ordentlich, erleichtert, außerordentlich fristgebunden, außerordentlich fristlos? | Bild stock.adobe.com © Stanislav Tatarnikov Wer einen Mietvertrag beenden möchte – ob als Mieter oder Vermieter – sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen. Im deutschen Mietrecht sind...

aktuelle Urteile

Bei Auszug muss die Tapete nicht entfernt werden

Mietvertragsklauseln, die den Mietern die Entfernung der Tapeten bei Auszug aus der Wohnung vorschreiben, sind ungültig. Das gilt zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zufolge auch in Fällen, in denen Mieter die Tapete nicht übernommen, sondern selbst angebracht haben. Derartige Vorschriften seien unangemessen, weil Mieter selbst dann zum Abreissen der Tapeten gezwungen seien, wenn diese noch in gutem Zustand seien.

Weiterlesen ...

betriebskosten abrechnen 350 mal 350

Link zur aktuellen Betriebskostenverordnung

betriebskostenabrechnung 1 336 280

amazon buero 336x280

Empfehlungen von Google