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Viele Mieter warten nach dem Auszug vergeblich auf die Rückzahlung der Mietkaution. Dabei haben sie Anspruch auf die Rückgabe, wenn keine berechtigten Forderungen des Vermieters mehr offen sind. Mit einer schriftlichen Fristsetzung bringen Sie Ihren ehemaligen Vermieter in Verzug – ein wichtiger Schritt, um notfalls rechtlich gegen ihn vorzugehen.
Wann dürfen Sie die Mietkaution zurückfordern?
Die Mietkaution dürfen Sie zurückfordern, wenn:
das Mietverhältnis beendet ist,
die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde (idealerweise mit Übergabeprotokoll),
keine ausstehenden Miet- oder Betriebskosten oder Schadensersatzforderungen bestehen.
📎 Tipp: Notieren Sie das Übergabedatum und machen Sie Fotos – das hilft bei Streitigkeiten.