2026 Mietrechtsänderungen


Mietrechtsänderung 2026: Das plant die Bundesregierung für Indexmieten, möblierte Wohnungen und Kurzzeitvermietungen

Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete beschlossen. In den Medien läuft das Vorhaben teilweise unter dem Stichwort „Mietrecht II“. Für Mieterinnen und Mieter soll der Schutz verbessert werden. Für Vermieter bedeutet der Entwurf vor allem: mehr Vorgaben, mehr Transparenzpflichten und einige neue Grenzen bei Vertragsgestaltungen, die in angespannten Wohnungsmärkten bisher als Ausweichroute genutzt wurden.

Wichtig ist aber: Das Gesetz gilt noch nicht. Der Kabinettsbeschluss ist nicht das Ende, sondern erst ein wichtiger Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Der Entwurf muss nun durch Bundestag und Bundesrat. Dabei können sich einzelne Regelungen noch ändern.

 Zustellung von Paketen bei AbwesenheitDas wachsende E-Commerce-Geschäft hat ein hohes Paketaufkommen zur Folge. Bei der Zustellung kann es allerdings zu Problemen kommen, wenn keiner zuhause ist. Pixabay © romeosessions (CC0 Public Domain)

Auch Mieter und Mieterinnen, die sich selbst mit Wärme und Warmwasser versorgen, sollen gegenüber ihrem Vermieter Anspruch auf anteiligen Ersatz der Kohlendioxidkosten haben, beginnend mit der Abrechnungsperiode 2023. Dies gilt für:

  • Nutzer eine Gasetagenheizung, die direkt mit einem Gasversorger einen Liefervertrag abgeschlossen haben,
  • für das Heizen mit Heizöl, wenn der Mieter – zum Beispiel in einem Einfamilienhaus – den Öltank auf eigene Rechnung befüllt oder
  • Mieter, mit einem sogenannte Direct- oder Full-Contracting, bei dem die Wärmelieferung aufgrund eines Wärmelieferungsvertrages zwischen dem Contractor und dem Mieter erfolgt.

Zum 01.12.2021 trat eine Novelle der Heizkostenverordnung in Kraft. Im Focus der Neuregelung standen die Fernablesbarkeit der Messgeräte, die Interoperabilität von Geräten zur Verbrauchserfassung und die umfangreichere Bereitstellung von Informationen für die Nutzer.

Die Schufa-Auskunft ist in der Wohnungswirtschaft das gängige Mittel zur Einschätzung des Zahlungsverhaltens eines künftigen Mieters. Anders als viele denken, ist die SCHUFA jedoch kein staatliches Unternehmen, sondern eine Aktiengesellschaft. Die Anteile werden von Handelsfirmen, Genossenschaftsbanken, Sparkassen und Privatbanken wie der Deutschen Bank oder der französischen Société Générale gehalten.

Nun entbrennt eine Kampf um die Mehrheit. Ein schwedischer Investor will die Anteile der französischen Société Générale kaufen, die bei ca. 10% liegen. Ziel des Investors ist die vollständige Übernahmen der SCHUFA und dies entfacht Widerstand bei Banken und Aktivisten. Was hat die Firma mit den sensiblen Daten vor? T-Online berichtet vom Kampf hinter den Kulissen und die Bedeutung des geplanten Schufa-Deals für Verbraucher.

PDF Leseprobe zum Buch Miete und Rendite - Der Praxisleitfaden für ihren Wohnungskauf

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