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Wenn sie die Mietwohnung nach Ende des Mietverhältnisses an den Vermieter übergeben, kann es passieren, dass der Vermieter Schadensersatzansprüche anmeldet, wenn die Mietsache Mängel aufweist. Die Verjährungsfrist für den Vermieter auf Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache beträgt sechs Monate (§548 BGB). Sie beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem der Vermieter die Wohnung zurückerhält. Für den Mieter beginnt sie mit dem Ende des Mietverhältnisses.

Im eigenen Zuhause – auch wenn es nur zu Miete ist – möchte sich jeder wohl fühlen. Wenn dann noch der Kontakt mit dem Vermieter reibungslos verläuft, kann es kaum besser sein. Doch aus verschiedensten Gründen wird ein Umzug womöglich dennoch notwendig. Sei es, weil sich Nachwuchs anbahnt und die bisherige Wohnung zu klein ist, weil der Wohnort aufgrund eines neuen Arbeitsplatzes verlegt werden muss oder weil es in Zukunft endlich das Eigenheim sein soll. Ein Umzug ist ohnehin ein anstrengender Akt, bei dem viel bedacht werden muss. Wenn es dann aber auch noch zum Streit mit dem bald ehemaligen Vermieter kommt, steigt der Stressfaktor ungemein. Im Nachfolgenden soll erläutert werden, was für Reibereien bei einem Auszug zwischen Mieter und Vermieter entstehen können und wie diese sich aus der Welt schaffen lassen können.






