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Wenn die Spielsucht die Miete frisst, geraten Zahlen aus dem Gleichgewicht und ganze Existenzen ins Wanken. Es beginnt selten mit dem großen Knall. Meist sind es kleine Beträge, die hier und da verschwinden. Ein schneller Kick, ein digitaler Dreh am Rad, der sich harmlos anfühlt, doch ehe man sich versieht, ist das Monatsbudget verdampft. Die Miete bleibt liegen und das nicht nur einmal. Das Spielen im Online Casino ist bei lizenzierten Anbietern erlaubt, aber der Umgang muss verantwortungsbewusst erfolgen.
Die Folgen bleiben sonst nicht lange abstrakt, sondern sie werden sehr real. Das gilt rechtlich ebenso wie finanziell, denn das Mietrecht zeigt wenig Geduld, wenn Eskalationen zur Gewohnheit werden und das Gesetz fragt nicht, wo das Geld geblieben ist, sondern ob es gezahlt wurde.
Wann Mietrückstände zur fristlosen Kündigung führen können
Zwei Monatsmieten Rückstand gelten als kritischer Punkt, ab dem das Mietrecht keine Ausflüchte mehr kennt. Sobald entweder zwei Monatsmieten in Folge offen sind oder der Gesamtbetrag dem entspricht, darf der Vermieter die Reißleine ziehen. Eine vorherige Mahnung ist dabei nicht erforderlich. Entscheidend ist nicht der komplette Mietbetrag inklusive Nebenkosten, sondern ausschließlich die sogenannte Nettokaltmiete, also die Summe, die dem Vermieter allein für die Überlassung der Wohnung zusteht. Der Moment, in dem die Kündigung wirksam wird, ist der Tag, an dem sie dem Mieter tatsächlich zugeht. Ab diesem Zeitpunkt beginnt der Countdown.
Auch ein einmaliger, aber entsprechend hoher Rückstand kann zur Kündigung führen, sofern die Grenze überschritten wird. Der Maßstab ist unbestechlich, denn es zählen Zahlen, nicht Lebensumstände. Deshalb sind Geschichten über unglückliche Wendungen zwar menschlich nachvollziehbar, aber vor Gericht oft zweitrangig. Einmal zu viel das Konto leer gespielt und schon kann das Mietverhältnis juristisch als beendet gelten.
Warum eine Kündigung nicht immer das sofortige Aus bedeutet
Doch selbst wenn die Kündigung ausgesprochen ist, bleibt nicht alles verloren. Eine Art Rettungsleine ist im Gesetz durchaus vorgesehen mit der sogenannten Schonfristregelung. Wer es innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Räumungsklage schafft, die gesamte Mietschuld zu begleichen, kann die Kündigung damit unwirksam machen.
Interessant ist dabei, dass das Geld nicht zwingend vom Mieter selbst kommen muss. Auch staatliche Stellen wie das Jobcenter oder das Sozialamt dürfen einspringen und die Rückstände begleichen. Hauptsache ist, dass der Vermieter am Ende den vollen Betrag erhält.
Allerdings ist diese Möglichkeit begrenzt. Sie kann nur einmal innerhalb von zwei Jahren genutzt werden. Beim nächsten Mal greift sie nicht mehr. Bei einem erneuten Rückstand bleibt der Schutz aus und das selbst dann, wenn das Geld erneut kurzfristig aufgetrieben wird und auch wenn die fristlose Kündigung dadurch abgewehrt wurde, bedeutet das nicht automatisch das Ende der Sorgen.
Spielsucht vor Gericht – Erklärung ja, Entschuldigung nein
Spielsucht wird häufig als Ursache für Zahlungsprobleme genannt. Medizinisch ist sie als psychische Störung anerkannt, rechtlich sieht das Ganze aber weniger nach Verständnis aus. Gerichte erkennen Spielsucht nur in seltenen Ausnahmefällen als Grund für Schuldunfähigkeit an. Die Hürden dafür sind hoch. Laut Strafrecht liegt eine solche Einschränkung nur dann vor, wenn die Steuerungsfähigkeit erheblich gestört oder gar nicht mehr vorhanden ist. In der Praxis muss das durch ein fundiertes psychiatrisches Gutachten belegt werden, was längst nicht in jedem Fall gelingt.
Wenn man also sein Geld verspielt, obwohl die Miete offen ist, wird man in der Regel dennoch als voll verantwortlich betrachtet. Die Sucht mag erklären, aber sie entschuldigt nicht automatisch. Das Mietrecht bleibt nüchtern. In besonders schweren Fällen kann ein Gericht zwar mildernde Umstände anerkennen, etwa wenn ein nachgewiesener Kontrollverlust vorliegt. Aber selbst dann bedeutet das nicht, dass die Kündigung unwirksam wird. Letztlich bleibt entscheidend, ob die Sucht das Verhalten dominiert oder nur begleitet und genau dieser Unterschied hat rechtliche Konsequenzen. Verlorene Kontrolle ersetzt eben keinen gezahlten Mietbetrag, so hart diese Realität auch sein mag.
Was OASIS und LUGAS wirklich leisten können
Um wenigstens präventiv Einfluss zu nehmen, hat der Staat zwei Systeme entwickelt. Diese tragen die kryptischen Namen OASIS und LUGAS und sollen helfen, die Kontrolle über das Spielverhalten zurückzugewinnen. OASIS ist ein zentrales Sperrsystem, das deutschlandweit funktioniert. Hier können sich Menschen selbst sperren lassen oder durch Dritte gesperrt werden, etwa durch Angehörige oder Anbieter.
Wer gesperrt ist, darf an keinem legalen Glücksspiel mehr teilnehmen, sei es online oder in stationären Einrichtungen. Die Teilnahme wird unterbunden, weil alle lizenzierten Anbieter verpflichtet sind, die Sperrdatei abzufragen. LUGAS wiederum dient der Aufsicht. Es überwacht Spielverhalten, dokumentiert Einsatzhöhen und kontrolliert gesetzliche Limits.
Im Gegensatz zu OASIS schützt es nicht direkt, sondern dient der Marktregulierung. Die Behörden erkennen hierüber problematisches Spielverhalten, eingreifen können sie jedoch erst mit Verzögerung. So durchdacht diese Systeme auf dem Papier auch wirken mögen, ihr Eingreifen kommt oft zu spät.
Wenn man bereits Mietschulden hat, braucht es mehr als einen Eintrag in einer Sperrdatei und viele wissen längst, wie sich die Sperre umgehen lässt, etwa durch Angebote aus dem Ausland. Deshalb bleibt OASIS oft ein letztes Signal für Selbsterkenntnis, aber kein wirksames Netz gegen den Absturz. Was fehlt, ist eine Barriere, die wirkt, bevor das Konto leer ist und nicht erst danach.
Wenn aus der Kündigung eine Räumungsklage wird
Sobald die Kündigung ausgesprochen wurde und keine Einigung erzielt wird, folgt der nächste Schritt. Der Vermieter reicht eine Räumungsklage ein. Dann ist nicht mehr das Mietverhältnis im Fokus, sondern die juristische Aufarbeitung. Der Mieter erhält die Klageschrift mit der Aufforderung, Stellung zu nehmen.
Schweigen ist hier keine Option, sonst entscheidet das Gericht im sogenannten Versäumnisverfahren. Kommt es zu einer Verhandlung, ist der Ausgang bei klarer Beweislage meist vorhersehbar. Mietrückstände lassen sich belegen, Diskussionen helfen wenig.
Nach dem Urteil kann der Vermieter die Zwangsvollstreckung veranlassen und der Gerichtsvollzieher kündigt den Termin an. Wer bis dahin nicht freiwillig ausgezogen ist, muss mit einer vollständigen Räumung rechnen. Möbel und persönliche Gegenstände werden eingelagert und die Kosten dafür trägt der Mieter. Hinzu kommen Gerichtskosten und oft ein negativer Eintrag bei der Schufa. Damit wird die Suche nach einer neuen Wohnung zur Herkulesaufgabe. Für viele beginnt mit dem Urteil der Anfang einer langen Kette an Folgen. und die Eskalation nimmt dann nicht Fahrt auf, sie rast bereits.
Wenn Mietrückstände durch Spielsucht entstehen, reicht oft ein einziger Rückschlag, um die gesamte Existenz ins Rutschen zu bringen. Die rechtlichen Regelungen kennen kaum Graubereiche. Wer frühzeitig Hilfe sucht, hat eine Chance, den Kurs zu ändern.
Wer es nicht tut, riskiert mehr als nur ein verlorenes Spiel, nämlich das Zuhause und genau deshalb lohnt es sich, auf das Konto zu schauen und auf die Ursachen hinter der Leere, denn jeder Zahlungsrückstand ist am Ende auch ein Echo einer Entscheidung oder vieler.