Der Tod eines Menschen ist ein trauriges Ereignis. Für die Hinterbliebenen des Verstorbenen überwiegt die Trauer und der Schmerz über den Verlust eines geliebten Menschen. Neben der Trauerbewältigung werden die Hinterbliebenen unmittelbar nach dem Tod mit Herausforderungen und Aufgaben konfrontiert.

Lebte der Verstorbene in einer Mietwohnung, endet der Mietvertrag nicht automatisch mit dem Tod. Es liegt an den Hinterbliebenen und Erben, die Rechtsfolgen zu tragen. Welche Rechte und Pflichten Erben, Ehegatten oder Angehörige haben, offenbart dieser Ratgeber.

Mietschulden sind für Mieter und Vermieter gleichermaßen unangenehm. Es ist am Mieter seinen Vermieter frühestmöglich darüber zu informieren, falls die nächste Mietzahlung nicht kommt. Möglicherweise gibt es einen Weg, die Situation für beide Seiten fair zu regeln. Das lässt sich in einem persönlichen Gespräch am besten klären. Außerdem werden Vermieter so in die Lage versetzt, sich auf die kommende Situation vorzubereiten. Der Beitrag liefert Informationen und Tipps zum Umgang mit Mietschulden für Mieter und Vermieter.

Ordentlich, erleichtert, außerordentlich fristgebunden, außerordentlich fristlos – die gesetzlichen Begriffe, die bei einer Kündigung eine Rolle spielen, sind verwirrend und werden oft verwechselt. Wir skizzieren die 4 Kündigungsmöglichkeiten für Wohnraummietverhältnisse:

  1. Ordentliche Kündigung, § 573 BGB
  2. Erleichterte Kündigung, § 573a BGB
  3. Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist, 573d BGB
  4. Außerordentliche fristlose Kündigung, §§ 543, 569 BGB

Wer einen Mietvertrag auf Zeit hat, jedoch im Ausland eine neue Stelle annehmen möchte, will den Vertrag vermutlich schnellstmöglich kündigen. Das ist allerdings nicht ohne Weiteres möglich. Mieter brauchen einen „wichtigen Grund“, um eine außerordentliche Kündigung vornehmen zu können. Alternativ können der Wegfall der Geschäftsgrundlage oder individuelle Vereinbarungen mit dem Vermieter eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Jobwechsel nicht auf eigene Initiative des Mieters hin erfolgt. Für alte Mietverträge von vor 2001 gelten häufig Ausnahmeregelungen.

unterschrift mietvertragpixabay.de © Andreas Breitling CCO Public Domain Mit der Unterschrift unter einem Mietvertrag gehen verschiedene Rechte und Pflichten einher.

Bei einem Kündigungsverzicht oder Kündigungsauschluss schließen die Vertragsparteien im Mietvertrag das Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages für eine bestimmte Zeit aus.  Solange Mieter oder Vermieter keinen Anlass geben, der eine Kündigung rechtfertigt, sind beide Mietvertragsparteien also vor Kündigungen gut geschützt. Um einen Mietvertrag vor Ablauf des Kündigungsausschlusses zu beenden, kommen sechs Möglichkeiten in Betracht:

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Vollstreckung auch in Straßenschuhen

Überrascht war ein Limburger Gerichtsvollzieher, als er vor Betreten der Wohnung eines Schuldners seine Schuhe ausziehen sollte. Der türkische Mieter lies den Mann mit Schuhen nicht in die Wohnung und verwies darauf, dass dies in seinem Kulturkreis so üblich sei. Schlechte Karten hatte er damit vor dem Limburger Amtsgericht (NJW-RR 2012, 649 = NZM 2013, 383). Nach Meinung der Richter "konnte bislang zehntausendfach in Straßenschuhen vollstreckt werden, ohne dass deswegen objektivierbare negative Folgen bekannt geworden wären". Aus diesem Grund kann der Vollstreckungsschuldner nicht verlangen, dass der Gerichtsvollzieher vor der Wohnung seine Schuhe ausziehen muss.

Link zur aktuellen Betriebskostenverordnung

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