zimmermann dachstuhlQuelle: https://unsplash.com/de/fotos/X1P1_EDNnokDer Bau eines Hauses ist nicht nur eine Frage des Designs und der Ästhetik, sondern auch ein komplexes Unterfangen, das rechtliche Überlegungen erfordert. Ein Hausbauexperte wird nicht nur die baulichen Aspekte berücksichtigen, sondern auch die rechtlichen Nuancen des Mietrechts im Blick haben.

Sowohl für Bauherren, die ein Haus errichten möchten, als auch für potenzielle Mieter, die planen, ein solches Haus zu bewohnen, ist es von entscheidender Bedeutung, die wichtigsten Aspekte des Mietrechts zu verstehen.

Im Folgenden geht es um die entscheidenden Punkte, die Bauherren und Mieter kennen sollten, um ein reibungsloses und rechtlich konformes Miteinander zu gewährleisten.

Für viele Menschen ist eine Immobilie mit vermieteten Wohnraum eine sehr gewinnbringende Kapitalanlage. Immer häufiger wird Vermietern dabei so gar ein Kaufangebot unterbreitet, wenn es sich um eine Immobilie in guter Wohnlage handelt. Sowohl für den Mieter als auch Vermieter ergeben sich bei einem direkten Verkauf der Eigentumswohnung einige Vorteile. Während Eigentümer eine schnelle Rendite erhalten, bekommen Käufer den gewünschten Wohnsitz für die Zukunft. Wie sich ein schneller Wohnungsverkauf an einen Mieter abwickelt und worauf Immobilienbesitzer achten sollten, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.


hausfinanzierungQuelle: https://unsplash.com/de/fotos/rgJ1J8SDEAY
Wer ein Haus kaufen möchte, benötigt je nach Bundesland nur einen Eigenanteil von rund 10 Prozent des Kaufwerts. Zudem stehen attraktive Finanzierungsmöglichkeiten zur Auswahl. Auch für eine Wohnung gibt es überaus interessante Finanzierungsmodelle, die nur wenig Zusatzkosten verursachen.

Zur Finanzierung müssen also nicht die aktuellen Wettquoten zurate gezogen werden, um so eventuell zu genug Kapital zu kommen, sondern es gibt genügend Möglichkeiten, wie sich derartiges Vorhaben finanzieren lässt. Das hat den Vorteil, dass es auch nach vielen Jahren der Finanzierung nicht zu einer Erhöhung der Monatsraten kommt.

Urteile

Auch das Erdgeschoß muss sich an den Fahrstuhlkosten beteiligen

Die Mieter einer Seniorenanlage klagten gegen ihre Betriebskostenabrechung. Sie wurden mit Abrechnungskosten für den zum Haus gehörenden Fahrstuhl belastet obwohl sie in einer Erdgeschoßwohnung lebten und mit dem Aufzug weder in ihren Keller noch auf den Dachboden fahren konnten. Nach dem abgeschlossenen Formularmietvertrag sollten Betriebskosten im Sinne des § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung, unter anderem die Kosten des Aufzugs, umgelegt werden.

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