Der Bundesgerichtshof hat bereits vor Jahren die generalisierende Mietvertragsklausel "Das Halten von Haustieren ist verboten" verworfen (BGH VII ZR 10/92), da unter dieses Verbot auch Kleintiere wie Wellensittiche, Hamster, Meerschweinchen, Fische und Kanarienvögel fallen würden. Falls sie also noch einen Mietvertrag mit einer solchen Klausel ihr eigen nennen, können sie sich als Mieter im Ergebnis nun Hund oder Katze anschaffen. Findige Vermieter vermieden deshalb nach diesem Urteil das generelle Haustierverbot in neu abgeschlossenen Mietverträgen und beschränkten sich auf den generellen Ausschluss von Hund und Katze.