Bild von Joanna Reichert auf PixabayKaninchen sind für viele Menschen nicht nur possierliche Haustiere, sondern echte Familienmitglieder. Wer allerdings zur Miete wohnt, muss sich vor der Anschaffung mit rechtlichen Aspekten, Platzfragen und möglichen Konflikten auseinandersetzen. In vielen Fällen sind Kleintiere in der Wohnung zwar grundsätzlich erlaubt, dennoch kann es immer wieder Diskussionen mit Vermietern oder Nachbarn geben. Dabei ist es wichtig, die eigene Rechtsposition zu kennen und gleichzeitig auf artgerechte Bedingungen für die Tiere zu achten. Der folgende Ratgeber erläutert die wichtigsten Punkte rund um die Kaninchenhaltung in der Mietwohnung.

Der Bundesgerichtshof hat bereits vor Jahren die generalisierende Mietvertragsklausel "Das Halten von Haustieren ist verboten" verworfen (BGH VII ZR 10/92), da unter dieses Verbot auch Kleintiere wie Wellensittiche, Hamster, Meerschweinchen, Fische und Kanarienvögel fallen würden. Falls sie also noch einen Mietvertrag mit einer solchen Klausel ihr eigen nennen, können sie sich als Mieter im Ergebnis nun Hund oder Katze anschaffen. Findige Vermieter vermieden deshalb nach diesem Urteil das generelle Haustierverbot in neu abgeschlossenen Mietverträgen und beschränkten sich auf den generellen Ausschluss von Hund und Katze.
Wann darf eine Katze gehalten werden?




