deutsches mietrecht haustiereDer Bundesgerichtshof hat bereits vor Jahren die generalisierende Mietvertragsklausel "Das Halten von Haustieren ist verboten" verworfen (BGH VII ZR 10/92), da unter dieses Verbot auch Kleintiere wie Wellensittiche, Hamster, Meerschweinchen, Fische und Kanarienvögel fallen würden. Falls sie also noch einen Mietvertrag mit einer solchen Klausel ihr eigen nennen, können sie sich als Mieter im Ergebnis nun Hund oder Katze anschaffen. Findige Vermieter vermieden deshalb nach diesem Urteil das generelle Haustierverbot in neu abgeschlossenen Mietverträgen und beschränkten sich auf den generellen Ausschluss von Hund und Katze.

Eine Frau spielt mit ihrer Katze auf dem SofaWann darf eine Katze gehalten werden?

Seit 2013 gilt das Urteil des Bundesgerichtshofs, nachdem Vermieter Mietern nicht mehr grundsätzlich die Haltung einer Katze in ihrer Mietwohnung verbieten dürfen. Damals hatte eine Vermieterin gegen ihren Vermieter geklagt, der trotz einer Haustier-Verbotsklausel im Vertrag mit seinem Hund in die Wohnung eingezogen ist. Die Richter befanden, dass eine allgemeine Vertragsklausel, die die Haltung von Hunden und Katzen verbietet, gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist. Es müsse hingegen jeder Einzelfall abgewogen werden.

aktuelle Urteile

Bei Auszug muss die Tapete nicht entfernt werden

Mietvertragsklauseln, die den Mietern die Entfernung der Tapeten bei Auszug aus der Wohnung vorschreiben, sind ungültig. Das gilt zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zufolge auch in Fällen, in denen Mieter die Tapete nicht übernommen, sondern selbst angebracht haben. Derartige Vorschriften seien unangemessen, weil Mieter selbst dann zum Abreissen der Tapeten gezwungen seien, wenn diese noch in gutem Zustand seien.

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