deutsches mietrecht haustiereDer Bundesgerichtshof hat bereits vor Jahren die generalisierende Mietvertragsklausel "Das Halten von Haustieren ist verboten" verworfen (BGH VII ZR 10/92), da unter dieses Verbot auch Kleintiere wie Wellensittiche, Hamster, Meerschweinchen, Fische und Kanarienvögel fallen würden. Falls sie also noch einen Mietvertrag mit einer solchen Klausel ihr eigen nennen, können sie sich als Mieter im Ergebnis nun Hund oder Katze anschaffen. Findige Vermieter vermieden deshalb nach diesem Urteil das generelle Haustierverbot in neu abgeschlossenen Mietverträgen und beschränkten sich auf den generellen Ausschluss von Hund und Katze.

Eine Frau spielt mit ihrer Katze auf dem SofaWann darf eine Katze gehalten werden?

Seit 2013 gilt das Urteil des Bundesgerichtshofs, nachdem Vermieter Mietern nicht mehr grundsätzlich die Haltung einer Katze in ihrer Mietwohnung verbieten dürfen. Damals hatte eine Vermieterin gegen ihren Vermieter geklagt, der trotz einer Haustier-Verbotsklausel im Vertrag mit seinem Hund in die Wohnung eingezogen ist. Die Richter befanden, dass eine allgemeine Vertragsklausel, die die Haltung von Hunden und Katzen verbietet, gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist. Es müsse hingegen jeder Einzelfall abgewogen werden.

mietrecht fuetterung taubeWie jedes Jahr so zeigen auch in diesem Winter viele Mieter ihr großes Herz für Tiere und insbesondere für Wildvögel, die es schwer haben, in der futterarmen Jahreszeit über die Runden zu kommen. Spätestens wenn das Thermometer Minusgrade anzeigt, beginnen Tierfreunde damit, Meisen, Finken & Co in ihrem Garten oder auf ihrem Balkon zuzufüttern: Meisen-Knödel werden am Balkongeländer aufgehängt, Vogelhäuschen montiert oder Futterglocken auf Außenfensterbänken ausgehängt.
Vor lauter Freude am Beobachten der kleine Piepmätze übersehen viele Mieter dabei aber auch mögliche unliebsame Konsequenzen, die das Bei-Füttern für Vermieter und Hausmitbewohner mit sich bringen kann. Was ist aus Mieter- und Vermietersicht zu beachten und welche Rechte und Pflichten sind mit einer winterlichen Fütterung von Singvögeln verbunden?

Urteile

Betriebskostenabrechnung | Angabe der Gesamtkosten

Die Gesamtkosten einer Abrechnungsposition sind - aus formellen Gründen - auch dann vollständig anzugeben, wenn einzelne Kostenanteile nicht umlagefähig sind. Es genügt nicht, nur die - um die nicht umlagefähigen Anteile - schon bereinigten Kosten in der Betriebskostenabrechnung anzugeben. Entsprechendes gilt, wenn der Vermieter Kosten, die sich auf eine größere Wirtschaftseinheit als die der Abrechnung zugrunde gelegte Einheit beziehen, in einem internen Rechenschritt auf die einzelne Wirtschaftseinheit umrechnet und in der Abrechnung lediglich die auf diese Weise bereinigten Kosten mitteilt. Dem Mieter muss ersichtlich sein, ob und in welcher Höhe nicht umlagefähige Kosten vorab abgesetzt worden sind, denn auch dies hat Einfluss auf die dem Mieter angelasteten Kosten.

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