Keine Miete gezahlt? Wie schnell müssen Sie mit der Kündigung rechnen? | Bild von ngocnghia1810 auf Pixabay

Ist ein Mieter mit mit seinen Mietzahlungen in Verzug, kann der Vermieter seinem Mieter landläufig "fristlos", kündigen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) spricht dann von einer "Außerordentlichen fristlose Kündigung aus wichtigem Grund). Der wichtige Grund ist der Mitzahlungsverzug, nachzulesen in § 543 Abs. 2 Satz Nr. 3 BGB. Doch welcher Mietrückstand rechtfertigt eine "fristlose Kündigung" und welche Konsequenzen hat das für den Mieter?

Kündigung

Ob groß oder klein: Bei der Wohnungskündigung sind einige Dinge zu beachten. | Bild von Pexels auf Pixabay Kündigungsfrist des Mieters Den in Deutschland üblichen unbefristeten Wohnraummietvertrag kann ein Mieter unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses immer mit einer Kündigungsfrist...

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Durch den Ausgleich der Mietrückstände ist die fristlose Kündigung zwar vom Tisch, aber die ordentliche Kündigung steht noch im Raum | Bild von Gerd Altmann auf Pixabay Kündigt ein Vermieter seinem Mieter fristlos, weil er mit den Mietzahlungen in Verzug ist, lässt der nachträgliche Ausgleich...

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Wann dürfen Erben die Wohnung behalten? | Bild von aymane jdidi auf Pixabay Der Tod eines Menschen ist ein trauriges Ereignis. Für die Hinterbliebenen des Verstorbenen überwiegt die Trauer und der Schmerz über den Verlust eines geliebten Menschen. Neben der Trauerbewältigung werden die...

aktuelle Urteile

Bei Auszug muss die Tapete nicht entfernt werden

Mietvertragsklauseln, die den Mietern die Entfernung der Tapeten bei Auszug aus der Wohnung vorschreiben, sind ungültig. Das gilt zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zufolge auch in Fällen, in denen Mieter die Tapete nicht übernommen, sondern selbst angebracht haben. Derartige Vorschriften seien unangemessen, weil Mieter selbst dann zum Abreissen der Tapeten gezwungen seien, wenn diese noch in gutem Zustand seien.

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