Ob groß oder klein: Bei der Wohnungskündigung sind einige Dinge zu beachten. | Bild von Pexels auf Pixabay
Kündigungsfrist des Mieters
Den in Deutschland üblichen unbefristeten Wohnraummietvertrag kann ein Mieter unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses immer mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen. Eine länger vereinbarte Kündigungsfrist ist unwirksam (§ 573c BGB).