Keine Miete gezahlt? Wie schnell müssen Sie mit der Kündigung rechnen? | Bild von ngocnghia1810 auf Pixabay

Ist ein Mieter mit mit seinen Mietzahlungen in Verzug, kann der Vermieter seinem Mieter landläufig "fristlos", kündigen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) spricht dann von einer "Außerordentlichen fristlose Kündigung aus wichtigem Grund). Der wichtige Grund ist der Mitzahlungsverzug, nachzulesen in § 543 Abs. 2 Satz Nr. 3 BGB. Doch welcher Mietrückstand rechtfertigt eine "fristlose Kündigung" und welche Konsequenzen hat das für den Mieter?

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Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, Mietspiegelverordnung, Wirtschaftsstrafgesetz
1954, ... Heizkostenverordnung, (Beck-Texte im dtv) 
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Kündigung

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Kündigung

Durch den Ausgleich der Mietrückstände ist die fristlose Kündigung zwar vom Tisch, aber die ordentliche Kündigung steht noch im Raum | Bild von Gerd Altmann auf Pixabay Kündigt ein Vermieter seinem Mieter fristlos, weil er mit den Mietzahlungen in Verzug ist, lässt der nachträgliche Ausgleich...

aktuelle Urteile

Bei Auszug muss die Tapete nicht entfernt werden

Mietvertragsklauseln, die den Mietern die Entfernung der Tapeten bei Auszug aus der Wohnung vorschreiben, sind ungültig. Das gilt zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zufolge auch in Fällen, in denen Mieter die Tapete nicht übernommen, sondern selbst angebracht haben. Derartige Vorschriften seien unangemessen, weil Mieter selbst dann zum Abreissen der Tapeten gezwungen seien, wenn diese noch in gutem Zustand seien.

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