
Rechnungen halten sich selten brav an das Abrechnungsjahr. Die Wasserabrechnung für das Vorjahr kommt im Februar. Die Treppenhausreinigung für Dezember wird erst im Januar berechnet. Der Grundsteuerbescheid bleibt aus und wird ein Jahr später nachgeholt. Genau dann stellt sich für Vermieter die Frage: In welche Betriebskostenabrechnung gehört diese Rechnung?











