
Die Mietpreisbremse gehört seit 2015 zu den wichtigsten mietrechtlichen Instrumenten gegen überteuerte Mieten in Ballungszentren. Die Idee ist einfach: In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei einer Neuvermietung höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Was sich in der Theorie klar anhört, ist in der Praxis viel komplizierter. Unübersichtliche Ausnahmen, Formfehler und mangelhafte Datenlage führen dazu, dass viele Mieter zu Unrecht Ansprüche versäumen, die ihnen zustehen.












