Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung. Allerdings zeigt der BGH auch die Grenzen auf, die ein Mieter nicht überschreiten sollte. Andernfalls können Kündigung oder Schadenersatzansprüche die Folge sein.
Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung. Allerdings zeigt der BGH auch die Grenzen auf, die ein Mieter nicht überschreiten sollte. Andernfalls können Kündigung oder Schadenersatzansprüche die Folge sein.
Der Mieter zieht aus und schuldet die Schönheitsreparaturen. Nur möchte der Vermieter die Wohnung nach dem Auszug umfassend modernisieren, die Arbeiten wären also verschwendet. Kann der Vermieter in solchen Fällen vom Mieter statt der Schönheitsreparaturen eine Ausgleichszahlung verlangen oder ist der Mieter von den Arbeiten befreit?
Diese Bombe tickt in vielen alten Übergabeprotokollen und Mietverträgen: Die Wohnung wurde unrenoviert übergeben, es erfolgte keine Ausgleichszahlung und im Mietvertrag steht, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen zu übernehmen hat. Wie wir mittlerweile alle wissen, ist die formularvertragliche Abwälzung der Schönheitsreparaturen in diesem Fall unwirksam. Theoretisch kann der Mieter irgendwann von seinem Vermieter die Durchführung der Schönheitsreparaturen verlangen. Denn, ist der Mieter nicht verpflichtet, gilt das Gesetz: "Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten (§ 535 BGB).
Grundsätzlich ist jeder Eigentümer in der Gestaltung seines Gartens frei. Es gibt aber bestimmte Bauten wie Geräteschuppen oder Carports, für die oft eine spezielle Genehmigung notwendig wird. Andere Elemente wie Grills, Heizstrahler oder eine Vogeltränke benötigen hingegen keine Baugenehmigung. Dasselbe gilt für nicht fest verankerte Trampoline, Beleuchtungselemente, Wäschespinnen und Skulpturen. Bei Pools ist die Größe entscheidend. Da es unter Nachbarn immer wieder zu Streitigkeiten bezüglich der Gartengestaltung kommt, sind im Folgenden einige Gestaltungselemente aufgeführt, die ohne eine Genehmigung genutzt werden können.