Wer in eine Mietwohnung einzieht, will sich dort natürlich von Anfang an wohlfühlen. Neue Farben, Böden oder Umbauten stehen schnell auf der Wunschliste. Nicht jede Änderung ist jedoch erlaubt. Zwischen harmlosen Verschönerungen und ernsthaften Vertragsverletzungen, die im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung rechtfertigen können, verläuft eine feine Grenze, die viele Mietparteien leider nicht kennen oder unterschätzen. Gerade in Deutschland sorgt das Thema der baulichen Veränderungen in Mietwohnungen regelmäßig für teils erheblichen Streit zwischen Mietparteien und Eigentümern, der nicht selten vor Gericht ausgetragen wird. Vor dem ersten Pinselstrich sollte genau geprüft werden, was erlaubt ist und was Folgen haben kann. Dieser Ratgeber zeigt die häufigsten Praxisfälle – vom Teppich über das Balkonkraftwerk bis hin zur eingezogenen Zwischenwand.












