Dieses Tool zeigt Ihnen, wie groß die Differenz zur ortsüblichen Miete ist – und wie lange es dauert, diese Lücke durch Mieterhöhungen zu schließen.
Besonders hilfreich bei Kaufpreisverhandlungen, wenn Wohnungen unterdurchschnittlich vermietet sind.
Dieses Tool zeigt Ihnen, wie groß die Differenz zur ortsüblichen Miete ist – und wie lange es dauert, diese Lücke durch Mieterhöhungen zu schließen.
Besonders hilfreich bei Kaufpreisverhandlungen, wenn Wohnungen unterdurchschnittlich vermietet sind.
Ein beliebter Streitpunkt im Mietshaus ist nach wie vor die Treppenhausreinigung.
Hier ein typischer Fall: Herr Müller aus dem zweiten Stock soll eigentlich zusammen mit seiner Nachbarin Frau Schulze im Wechsel den Treppenabschnitt einmal wöchentlich reinigen. Doch Herr Müller denkt gar nicht daran. Alles Reden hilft nichts. Weder Frau Schulze noch der Eigentümer können ihn dazu bewegen, regelmäßig zum Schrubber zu greifen.
Für die meisten Menschen ist die gemietete Wohnung ihr Lebensmittelpunkt, deshalb findet sich der soziale Gedanke in fast allen Vorschriften über Wohnraummiete wieder.
Mieter genießen in Deutschland eine Vielzahl von Rechten, die in anderen Ländern zum Teil undenkbar sind. Die Regelungen zum Mietrecht, die auch die Gewerberaummiete oder den Pachtvertrag einschließen, finden sich ab § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Zum Wohnraummietrecht finden sich spezielle Regelungen in den §§ 459 bis 578 BGB. Diese Regelungen weisen einige Besonderheiten auf, denn ein Mietvertrag über Wohnraum ist etwas anderes als ein Mietvertrag über gewerblich zu nutzende Räume. Damit Sie bei Abschluss eines Mietvertrages keine wichtigen Vertragspunkte vergessen, finden Sie am Ende des Artikels unsere Checkliste zum Mietvertrag.
Die zentralen BGH-Urteile zu Form, Fristen, Zugang und Belegeinsicht bei der Betriebskostenabrechnung als PDF-Dokument | Kostenfrei
Dieses PDF ist Ihr kompaktes Praxisheft für die Betriebskostenabrechnung. Sie erhalten die wichtigsten Entscheidungen des BGH verständlich und direkt umsetzbar aufbereitet – jeweils mit Sachverhalt, Kernfrage, Entscheidung, Merksatz, Warnhinweis und typischen Praxisfehlern.
Im Fokus stehen die Punkte, die in der Praxis wirklich entscheiden: formelle Mindestanforderungen, Abrechnungsfrist, Einwendungsfrist, Zugang/Beweislast, Sperrwirkungen sowie Belegeinsicht (inkl. Zahlungsbelegen und Kopien-Frage).
Beim Auszug aus einer Wohnung gibt es kaum ein Thema, das häufiger zu Streit führt als Bohr- und Dübellöcher. Über Jahre werden Lampen, Regale oder Bilder aufgehängt – und beim Auszug stellt sich die Frage: Muss der Mieter die Löcher wieder verschließen, auch wenn im Mietvertrag keine wirksame Schönheitsreparaturklausel steht?
Untervermietung läuft oft nach dem Motto: „Du ziehst nächsten Monat aus!“ Und meistens passt es auch – bis es plötzlich nicht mehr passt.
Der Kündigungstermin ist vorbei, das Zimmer ist immer noch bewohnt, und irgendwo zwischen Zahnbürste und Kleiderschrank dämmert dem Hauptmieter: „Der zieht gar nicht aus.“
Was dann folgt, ist selten ein juristischer Plan. Es ist eher eine Mischung aus Ungeduld, Ärger – und der leisen Hoffnung, dass man das irgendwie selbst regeln kann.
Karlsruhe, 28. Januar 2026 – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer grundsätzlichen Entscheidung (Az. VIII ZR 228/23) klargestellt, dass Mieter ihre Wohnung zwar untervermieten dürfen, aber nicht mit Gewinnerzielungsabsicht. Untervermietung dient dem mietvertraglichen Gebrauch, nicht der Einkommensmaximierung.

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