Die Höhe Ihrer Miete haben Sie bei Vertragsabschluss mit Ihrem Vermieter vereinbart. Möchte der Vermieter diese Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, verlangt er damit eine Änderung des Mietvertrags. Diese Änderung benötigt Ihre Zustimmung. Das Mieterhöhungsschreiben allein ändert die vereinbarte Miete noch nicht.


Modernisierung klingt erst einmal gut. Ein älteres Haus soll energetisch verbessert werden, der Energieverbrauch soll sinken, die Technik soll moderner werden. Für Mieter bedeutet eine Modernisierung aber oft auch: Baustelle, Handwerker, Staub, Lärm – und später eine höhere Miete.




