Der Fall (BGH, Az. VIII ZR 81/19) betrifft die Mieterhöhung nach umfassenden Modernisierungsmaßnahmen an einer Mietwohnung. Die Vermieter hatten 60 Jahre alte Bauteile (wie Türen, Fenster und Briefkastenanlage) ausgetauscht und eine Heizungsumstellung auf Fernwärme durchgeführt, ohne einen Abzug für Instandhaltungsanteile vorzunehmen, da die Bauteile noch funktionsfähig waren. Die Mieterin klagte dagegen, weil sie die Kostenaufteilung als unangemessen empfand.
In Deutschland gibt es ca. 19 Mio. Wohngebäude mit rund 40 Mio. Wohnungen. 11,72 Mio. dieser Wohngebäude wurden in dem Zeitraum vor 1919 bis 1978 gebaut und entsprechen oft nicht mehr dem Stand der heutigen Gebäudetechnik. Ob fehlende oder kaum vorhandene Dämmung der Außenwände oder des Daches, alte Heizungen, Bäder und Fenster oder die Versorgung mit schnellen Internetzugängen - der deutsche Gebäudebestand schiebt einen enormen Modernisierungsbedarf vor sich her.
Mit dem Instrument § 555b BGB Modernisierungsmaßnahmen hat der Gesetzgeber deshalb die Möglichkeit geschaffen, auch während des aktiven Mietverhältnisses durch geeignete Modernisierungsmaßnahmen den Gebrauchswert der Mietsache zu erhöhen, die Wohnverhältnisse auf Dauer zu verbessern oder den Energieverbrauch zu senken und dabei den Mieter an den Kosten der Maßnahme, die auch ihm zugutekommen, zu beteiligen. Abzuwägen sind dabei immer die Interessen des Eigentümers, seine Immobilie auf einem zeitgemäßen Stand zu bringen oder zu halten, mit den Interessen der Altmieter, die mit dem Status quo oft zufrieden sind.
Maßnahmen zur Verbesserung der physischen Sicherheit
In einer Welt, in der sich viele Menschen Gedanken über die Sicherheit ihrer Wohnräume machen, ist es wichtig, einfache und effektive Maßnahmen zu ergreifen, um Einbrecher abzuschrecken. Die Verbesserung der physischen Sicherheit Ihrer Wohnung kann durch kleinere Veränderungen in Ihrem Zuhause erheblich gesteigert werden. Eine regelmäßige Wartung und Überprüfung der Sicherheitsvorrichtungen trägt dazu bei, Sicherheitslücken frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Zusätzlich können Sicherheitsfaktoren wie die Beleuchtung von Eingangsbereichen oder die Anbringung von Bewegungsmeldern an strategischen Stellen das Sicherheitsniveau weiter erhöhen.
Betriebskosten sind ein typisches Thema für einen Streit zwischen Vermieter und Mieter. Eine der Ursachen: nicht korrekte Abrechnungen. Nach Schätzung von Verbraucherschützern und Experten sind bis zu 90 Prozent aller Betriebskostenabrechnungen fehlerhaft. Dabei sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen einerseits und die laufende Rechtsprechung andererseits vergleichsweise eindeutig und lassen nur selten Spielraum für Interpretationen.
Das Bestellerprinzip ist eine gesetzliche Regelung, die seit dem 1. Juni 2015 in Deutschland in Kraft ist und den Wohnungsvermietungsmarkt betrifft. Es wurde durch eine Änderung des Wohnungsvermittlungsgesetzes (WoVermRG) eingeführt und zielt darauf ab, die finanzielle Belastung für Mieter bei der Anmietung von Wohnungen zu reduzieren.
Wann muss die Miete auf dem Konto des Vermieters sein?
Für alle Wohnraummietverträge, die ab dem 01.09.2001 abgeschlossen wurden, gilt die gesetzliche Regelung des § 556b Abs. 1 BGB. Maßgeblich ist die Anweisung der Mietzahlung, die bis zum 3. Werktag des Monats zu erfolgen hat. Ein Mieter gerät erst dann in Verzug, wenn er die Mietzahlung nach dem 3. Werktag anweist. Der Samstag zählt bei der Mietzahlung dabei nicht als Werktag. Anderslautende oder einschränkende Klauseln sind unwirksam.