Sie haben in den letzten Jahren in Ihre Mietwohnung investiert – ein neues Bad, eine moderne Elektroinstallation oder hochwertiger Bodenbelag. Nun steht eine Neuvermietung an. Doch wie viel Miete dürfen Sie verlangen? Greift die Mietpreisbremse trotz der Modernisierungen? Und wie genau berechnet sich die zulässige Mieterhöhung? Dieser Artikel erklärt, welche Regeln laut § 556e Abs. 2 BGB gelten und wie Sie als Vermieter rechtssicher handeln.