Das Bestellerprinzip ist eine gesetzliche Regelung, die seit dem 1. Juni 2015 in Deutschland in Kraft ist und den Wohnungsvermietungsmarkt betrifft. Es wurde durch eine Änderung des Wohnungsvermittlungsgesetzes (WoVermRG) eingeführt und zielt darauf ab, die finanzielle Belastung für Mieter bei der Anmietung von Wohnungen zu reduzieren.