Ein Mietvertrag wurde gekündigt, die Frist läuft ab, aber vom Mieter kommt keine Reaktion. Keine Bestätigung, keine Rückfrage – nichts. Viele Vermieter fragen sich dann: Wird der Mieter wirklich ausziehen, oder muss ich vorsorglich auf Räumung klagen, um keine Zeit zu verlieren? Genau mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Beschluss vom 28. Juni 2023 (XII ZB 537/22) befasst.