Wenn im Sommer tagsüber die Zimmertemperaturen steigen und in der Nacht kaum sinken, fragt sich so mancher Mieter - insbesondere Mieter einer Dachgeschosswohnung -, ob es gesetzliche „Höchsttemperaturen“ für eine Wohnung gibt oder ob ein Vermieter ab einer bestimmten Innentemperatur nicht für einen entsprechenden Sonnenschutz sorgen muss.
In vielen Wohnvierteln finden sich diverse Gewerbebetriebe, darunter auch Spielotheken. Doch was passiert, wenn eine Spielhalle plötzlich zum Nachbarn wird? Für Mieter bringt diese Situation verschiedene Herausforderungen mit sich, die ihre Rechte und den Umgang mit der neuen Nachbarschaft betreffen. In diesem Artikel werden die möglichen Auswirkungen und die Rechte von Mietern beleuchtet, wenn eine Spielothek in die unmittelbare Nähe zieht.
Image by Kireyonok_Yuliya on FreepikDie warmen Monate locken uns raus in die Natur. Und was gibt es Schöneres, als auf einer gemütlichen Liege für den Garten die Sonne zu genießen? Doch in einem Mehrfamilienhaus mit gemeinschaftlich genutzten Außenflächen müssen einige Regelungen beachtet werden, um ein harmonisches Zusammenleben zu gewährleisten.
Was versteht man unter gemeinschaftlich genutzten Flächen?
Unter gemeinschaftlich genutzten Flächen versteht man die Bereiche innerhalb einer Wohnanlage, eines Mehrfamilienhauses oder einer vergleichbaren Immobilie, die allen Bewohnern oder Eigentümern zur Verfügung stehen und nicht einem einzelnen Miet- oder Eigentumsverhältnis zugeordnet sind. Diese Flächen sind Teil des Gemeinschaftseigentums und dienen dem gemeinsamen Gebrauch. Die Nutzung und Verwaltung dieser Bereiche sind in der Regel durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung und die Hausordnung geregelt.
Was lange Zeit undenkbar war, ist seit dem 1. April 2024 fixe Sache: Cannabis in Deutschland darf legal konsumiert werden. Das bringt natürlich auch einige Änderungen für Vermieter und Mieter mit sich. Darf in der Wohnung gekifft werden? Und können Vermieter grundsätzlich ein Cannabis-Verbot verhängen? Wir haben uns näher angesehen, was nun erlaubt ist und was nach wie vor verboten bleibt.
Muss der Vermieter mir die Erlaubnis zur Anbringung eines Steckersolargerätes erteilen?
Oft liegt eine bauliche Veränderung mit Substanzeingriffen an der Mietsache vor, weil der aus einem Balkonkraftwerk, auch Stecker-Solaranlage genannt, gewonnene Strom über eventuell neue Leitungen in das vorhandenen Stromnetz eingespeist wird. Es wird in die Bausubstanz des Hauses eingegriffen und hier muss ein Vermieter vorab seine Zustimmung geben.
Im Hinblick auf die politisch gewollte Energiewende hin zu erneuerbaren Energien ist das mit Vorteilen verbunden. Daher ist das Errichten einer Solaranlage grundsätzlich vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache durch den Mieter umfasst (AG Stuttgart, Urteil v. 30.3.2021, 37 C 2283/20)
Ein formell wirksames Mieterhöhungsverlangen nach dem Vergleichsmietverfahren ist gegeben, wenn der Vermieter unter zutreffender Einordnung der Wohnung des Mieters in die entsprechende Kategorie des Mietspiegels, die dort vorgesehene Mietspanne richtig nennt und die erhöhte Miete angibt.
Liegt die verlangte Miete jedoch oberhalb der im Mietspiegel ausgewiesenen Mietspanne, so ist das Erhöhungsverlangen insoweit unbegründet, als es über den im Mietspiegel ausgewiesenen Höchstbetrag hinausgeht.