Das Balkonkraftwerk ist inzwischen kein exotisches Bastelprojekt mehr, sondern ein gesetzlich ausdrücklich begünstigtes Thema. Für Vermieter ist die Sache damit allerdings nicht völlig einfach geworden. Denn zwischen „Der Mieter darf das jetzt“ und „Der Mieter darf alles“ liegen nach wie vor einige ziemlich wichtige Unterschiede.
Genau dort beginnt die eigentliche Rechtsfrage: Was muss der Vermieter heute dulden, was darf er noch regeln und an welcher Stelle kommt die Wohnungseigentümergemeinschaft ins Spiel?












