Zeigt der Mieter einen Mangel an, sollte ein Vermieter den Kopf nicht in den Sand stecken, sondern die Mängelbeseitung umgehend angehen. Umgehend angehen meint, dass der Vermieter oder ein bevollmächtiger Vertreter sich zeitnah vor Ort ein Bild von dem Schaden macht. Dabei können auch Mängel außerhalb der Wohnung beachtlich sein. Ein defekter Aufzug, eine nicht mehr funktionierende Klingelanlage oder nicht mehr hinnehmbare Lärmbelästigungen stellen Beinträchtigungen dar, die der Mieter nicht hinnehmen muss und die zu einer Mietminderung berechtigen.