Wenn im Sommer tagsüber die Zimmertemperaturen steigen und in der Nacht kaum sinken, fragt sich so mancher Mieter - insbesondere Mieter einer Dachgeschosswohnung -, ob es gesetzliche „Höchsttemperaturen“ für eine Wohnung gibt oder ob ein Vermieter ab einer bestimmten Innentemperatur nicht für einen entsprechenden Sonnenschutz sorgen muss.

Sie haben das Gefühl, dass die Wohnung nicht so groß ist, wie im Mietvertrag angegeben? Dann sollten sie die Angaben zur Wohnungsgröße in ihrem Mietvertrag prüfen und die Wohnung nachmessen. Denn die Wohnflächenangabe in einem Mietvertrag ist kein unverbindlicher Wert, sondern sie ist Teil der vertraglich festgelegten Sollbeschaffenheit der Mietsache (BGH, Urteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03). Im Falle einer Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Fläche kann dies dazu führen, dass ein Mangel der Mietsache vorliegt.

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Wärmeschutz muss gegeben sein

Schick war sie, die 2-Zimmer-Neubauwohnung inklusive Einbauküche und Dachterrasse in Hamburg. Darum zögerte der neue Mieter auch nicht lange und unterschrieb für rund 1.100,00 Euro mtl. den Mietvertrag. Die Freude an dem schönen Stück währte nicht lange. Im August des Jahres folgte eine Hitzeperiode und die Wohnung wurde zum Treibhaus. Auch sonst traten regelmäßig bei Sonnenschein deutlich höhere Innentemperaturen als Außentemperaturen auf.

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