Das Balkonkraftwerk ist inzwischen kein exotisches Bastelprojekt mehr, sondern ein gesetzlich ausdrücklich begünstigtes Thema. Für Vermieter ist die Sache damit allerdings nicht völlig einfach geworden. Denn zwischen „Der Mieter darf das jetzt“ und „Der Mieter darf alles“ liegen nach wie vor einige ziemlich wichtige Unterschiede.
Genau dort beginnt die eigentliche Rechtsfrage: Was muss der Vermieter heute dulden, was darf er noch regeln und an welcher Stelle kommt die Wohnungseigentümergemeinschaft ins Spiel?
Ein Balkonkraftwerk wirkt auf viele Menschen wie eine Mischung aus Steckdose, Sonnenlicht und leichtem Unbehagen. Irgendwo hängt ein Solarmodul am Balkon, ein Kabel geht in die Wohnung, und dann soll plötzlich der Kühlschrank mit Sonnenstrom laufen. Ganz falsch ist das nicht. Aber ganz so geheimnisvoll ist es auch nicht.
Wer verstehen will, wie ein Balkonkraftwerk funktioniert, braucht weder ein Elektrotechnikstudium noch traumatische Erinnerungen an den Physikunterricht. Ein paar einfache Grundgedanken reichen völlig aus. Genau darum geht es hier.