Neuer Wohnraum soll geschaffen werden? Wann ist eine Kündigung möglich? | Bild von Ryan McGuire auf Pixabay
Was viele Mieter und Mieterinnen nicht wissen: Ein Vermieter kann Teile des Mietgegenstandes kündigen und zwar immer dann, wenn es sich um nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume oder Teile eines Grundstücks handelt und der Vermieter diese Teile dazu verwenden will, neuen Wohnraum zu schaffen oder bestehenden Wohnraum bzw. neu zu schaffenden Wohnraum mit Nebenräumen oder Grundstücksteilen auszustatten (§ 573b BGB).