Stromanbieter haben das Recht, ihre Preise aus tausenderlei Gründen zu erhöhen – Mieter dürfen darauf aber auch ohne Einhaltung der üblichen Kündigungsfristen reagieren. Gründe, um den Stromanbieter zu wechseln, gibt es für Mieter viele. Etwa, weil ein anderer Versorger bessere Konditionen bietet. Allerdings sind in diesen Fällen die üblichen Vertragslaufzeiten ausschlaggebend und erlauben keinen Wechsel „von heute auf morgen“. Gänzlich anders sieht es hingegen beim sogenannten Sonderkündigungsrecht nach § 41 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung aus. Das erlaubt es Mietern, unter bestimmten Bedingungen, den Vertrag mit ihrem Stromversorger schon vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit zu beenden. Warum Mieter diese Variante wählen sollten, wann sie möglich ist und wie es vonstattengehen sollte, erklärt der folgende Artikel.