Es gibt unserer Erfahrung zwei Gruppen von Interessenten für Treppenlifte: Menschen, die durch eine Krankheit, einen Unfall oder eine Operation für eine absehbare Zeit in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Die andere Gruppe sucht nach einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme, da sie dauerhaft Hilfe bei der Bewältigung von Treppen und Hausaufgängen benötigt. Für die erste Gruppe kommen daher nur Treppenlift in Frage, die sich nach der Nutzungsphase wieder vollständig deinstallieren lassen. Welche Punkte gibt es hier zu beachten?

 Eine lose Wandsteckdosestock.adobe.com © andrei310

Modernisierungen stellen für viele Mieter ein zweischneidiges Schwert dar. Einerseits möchten die meisten natürlich in einer insgesamt „zeitgenössischen“ Wohnung leben, andererseits jedoch bedeuten Modernisierungen oft langwierige Arbeiten und anschließende – meist rechtmäßige – Mieterhöhungen. Beim Thema Elektroinstallation sollten sich allerdings gerade Mieter von Altbauten glücklich schätzen. Denn hiermit geht meist ein deutliches Sicherheitsplus einher.

Urteile

Mietspiegel muss bei Mieterhöhung nicht immer beiliegen

Nimmt der Vermieter zur Begründung einer Mieterhöhung auf einen qualifizierten Mietspiegel (§ 558a Abs. 2 Nr. 1, § 558d BGB) Bezug, so hat er die Angaben des Mietspiegels zur Wohnung, auf die er sein Erhöhungsverlangen stützt, dem Mieter mitzuteilen (§ 558a Abs. 1 und 3 BGB). Der Beifügung des Mietspiegels bedarf es nicht, sofern dieser allgemein zugänglich ist.

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