Es gibt unserer Erfahrung zwei Gruppen von Interessenten für Treppenlifte: Menschen, die durch eine Krankheit, einen Unfall oder eine Operation für eine absehbare Zeit in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Die andere Gruppe sucht nach einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme, da sie dauerhaft Hilfe bei der Bewältigung von Treppen und Hausaufgängen benötigt. Für die erste Gruppe kommen daher nur Treppenlift in Frage, die sich nach der Nutzungsphase wieder vollständig deinstallieren lassen. Welche Punkte gibt es hier zu beachten?

 Eine lose Wandsteckdosestock.adobe.com © andrei310

Modernisierungen stellen für viele Mieter ein zweischneidiges Schwert dar. Einerseits möchten die meisten natürlich in einer insgesamt „zeitgenössischen“ Wohnung leben, andererseits jedoch bedeuten Modernisierungen oft langwierige Arbeiten und anschließende – meist rechtmäßige – Mieterhöhungen. Beim Thema Elektroinstallation sollten sich allerdings gerade Mieter von Altbauten glücklich schätzen. Denn hiermit geht meist ein deutliches Sicherheitsplus einher.

Die „Modernisierungsmaßnahme mit nur einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache“ findet sich in § 555c Abs. 4 BGB. Gemeint sind kleine Modernisierungen am Haus oder in den Wohnungen der Mieter und Mieterinnen, die keine hohen Investitionen erfordern und schnell durchgeführt sind. Bekannt sind die Modernisierungen auch als Bagatellmodernisierung oder Bagatellmaßnahme. Doch eine Bagatelle im herkömmlichen Wortsinn sind sie oft nicht. Gerade bei schon etwas in die Jahre gekommenen Objekten kann die Häufung kleiner Modernisierungen für die Mieter im Laufe der Zeit auch zur finanziellen Belastung werden.

aktuelle Urteile

Wirtschaftlichkeit | Heizöl muss nicht das billigste sein

Vermieter verstossen nicht gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, wenn sie das Heizöl nicht zu dem bestmöglichen Preis einkaufen, auch andere Faktoren spielen eine Rolle.

Vor das Landgericht Berlin begab sich ein Mieter, als sich herausstellte, dass der Vermieter Heizöl 6% über dem am Kauftag bestmöglichen Preis gekauft hatte. Er verweigerte die Heizkostennachzahlung.

Die Berliner Richter entschieden, dass ein Vermieter die umlegbaren Leistungen prinzipiell nicht zum günstigsten Preis einkaufen muss, da der Preis alleine nicht ausschlaggebend sein kann. Erforderlich ist jedoch, dass der Eigentümer seine Kaufentscheidung begründen kann. Hier kommen Referenzen, Zahlungs- oder Lieferbedingungen hinzu, die den Ausschlag für einen teureren Anbieter geben können.

LG Berlin, Urteil vom 30. Juli 2014, Az. 65 S 12/14

Link zur aktuellen Betriebskostenverordnung

betriebskostenabrechnung 1 336 280

amazon buero 336x280