Als Mieter haben Sie das Recht, die Belege der Betriebskostenabrechnung einzusehen. So können Sie überprüfen, ob Ihre Vorauszahlungen korrekt verwendet wurden und die Abrechnung ordnungsgemäß erstellt ist. Gerichte erkennen dieses Recht nach § 259 BGB an. Verweigert der Vermieter die Einsicht, muss eine Nachzahlung nicht geleistet werden.