Die Betriebskostenabrechnung wird jedes Jahr fällig, um die Nebenkosten, die für eine durch Mietverhältnis genutzt Immobilie anfallen, genau abrechnen und vorab geleistete Pauschalbeträge an den tatsächlichen Verbrauch angleichen zu können. Aus diesem Grunde wird die Betriebskostenabrechnung im nicht juristischen Jargon häufig auch als Nebenkostenabrechnung bezeichnet. Juristisch gesehen ist der Begriff der Betriebskostenabrechnung konkreter, weil im deutschen Mietrecht, genauer gesagt in der Betriebskostenverordnung, genau festgelegt wird, welche Nebenkosten in den Bereich der abzurechnenden Betriebskosten fallen.