Ein jeder Mieter kennt diesen Moment und oftmals hat man bereits vorab ein mulmiges Gefühl: Die jährliche Nebenkostenabrechnung des Vermieters ist eingegangen!

Monat für Monat hat man seine Nebenkosten vermeintlich brav bezahlt und dennoch steht am Ende des Jahres nicht selten eine hohe Nachzahlung auf der Abrechnung. Bei den vielen Zahlen und Umrechnungsschlüsseln ist es für den privaten Mieter in der Regel nicht oder nur schwer möglich, nachzuvollziehen, woher die Kosten stammen und ob diese auch korrekt abgerechnet sind. Denn einige Kosten dürfen nicht oder nur anteilig auf den Mieter umgelegt werden, sind aber oftmals in voller Höhe angeführt. Und auch die Verbrauchswerte für Wasser, Gas oder Strom geben in vielen Fällen Grund zur Beanstandung.

Haben auch Sie bereits einmal das Gefühl gehabt, zu viel zu bezahlen, oder die Kosten der Abrechnung nicht genau nachvollziehen können? Dann sollten Sie unbedingt weiterlesen, denn im Folgenden erhalten Sie Tipps, was Sie gegen eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung tun können.

Urteile

Eigenbedarfkündigung schon nach 2 Jahren zulässig

Auch dieses Urteil passt in die immer weiter gefassten Rechte des Vermieters zur Eigenbedarfskündigung. Ein Vermieter kann seinen Mietern schon nach zwei Jahren wegen Eigenbedarf kündigen. Die Kündigung ist nicht rechtsmißbräuchlich, wenn sie für den Vermieter bei Mietbeginn noch nicht vorhersehbar war.

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