Muss der Vermieter mir die Erlaubnis zur Anbringung eines Steckersolargerätes erteilen?
Oft liegt eine bauliche Veränderung mit Substanzeingriffen an der Mietsache vor, weil der aus einem Balkonkraftwerk, auch Stecker-Solaranlage genannt, gewonnene Strom über eventuell neue Leitungen in das vorhandenen Stromnetz eingespeist wird. Es wird in die Bausubstanz des Hauses eingegriffen und hier muss ein Vermieter vorab seine Zustimmung geben.
Im Hinblick auf die politisch gewollte Energiewende hin zu erneuerbaren Energien ist das mit Vorteilen verbunden. Daher ist das Errichten einer Solaranlage grundsätzlich vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache durch den Mieter umfasst (AG Stuttgart, Urteil v. 30.3.2021, 37 C 2283/20)
Grundvoraussetzung eines etwaigen Duldungsanspruchs des Mieters muss allerdings sein, dass zur Vermeidung von Gefahren für Dritte und von möglichen Sachschäden eine fachgerechte Installation erfolgt und nachteilige Folgewirkungen mit der baulichen Maßnahme nicht zu befürchten sind.
Fazit: Ein Vermieter darf nicht ohne triftigen Grund eine Solaranlage auf dem Balkon untersagen. Installation und Betrieb sind jedoch an einige Bedingungen geknüpft.
Die Anlage ist
- baurechtlich zulässig,
- optisch nicht störend,
- leicht rückbaubar,
- fachmännisch installiert, ohne die Mietsache zu verschlechtern und
- es darf keine erhöhte Brandgefahr oder sonstige Gefahr von der Anlage ausgehen.
Die Registrierung eines Balkonkraftwerkes wurde vereinfacht
Steckersolargeräte (auch: „Balkon-PV“) bieten eine niedrigschwellige Möglichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen. Die bestehenden Regelungen wurden daher weiter vereinfacht. Insbesondere ist zukünftig bei der Installation eines Steckersolargeräts nur noch die Meldung im Marktstammdatenregister erforderlich, die Netzbetreibermeldung entfällt.
Außerdem wird die Marktstammdatenregistermeldung erheblich vereinfacht. Auch bei der Anlagenzusammenfassung werden Sonderregelungen für Steckersolargeräte getroffen, um die Nutzung so einfach wie möglich zu gestalten und unerwünschte Wechselwirkungen mit anderen Balkon-PV-Anlagen oder Dachanlagen auszuschließen.
Benötige ich einen neuen Stromzähler?
Bei der Einrichtung von Steckersolargeräten sollen moderne Messeinrichtungen als Zweirichtungszähler oder einem intelligenten Messystem genutzt werden (Paragraf 10a Absatz 2 EEG). Der Einbau bzw. der Austausch erfolgt durch die Messstellenbetreiber, in der Regel ihr Stromlieferant. Die gesonderte Beauftragung durch den Anschlussnehmer oder Anschlussnutzer entfällt und ist für sie mit keinen Kosten verbunden.
Durch das Steckersolar-Gerät könnte es vorkommen, dass herkömmliche Stromzähler mit mechanischen Drehscheiben („Ferraris-Zähler“) rückwärts laufen. Deshalb tauscht der Netzbetreiber in diesem Fall den herkömmlichen Zähler in einen modernen elektronischen Zähler um, der auch moderne Messeinrichtung (mME) genannt wird.
Welche Leistung darf meine Balkon-Solaranlage haben?
Die Einspeisung soll von 650 Watt auf 800 Watt erhöht werden. Aus dem Entwurf des Gesetzestextes: Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und mit einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter
der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden, sind zugelassen.
Benötige ich einen besonderen Stromstecker?
Der Anschluss eines Balkonkraftwerks über einen Schuko-Stecker war bisher zwar nicht verboten, ist aber ab 2024 ausdrücklich erlaubt. Der Betrieb über Mehrfachsteckdosen ist allerdings weiterhin nicht gestattet. Die entsprechende Norm wird derzeit durch den Branchenverband VDE (Verband für Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik) überarbeitet.
Mit welchen Einbauzahlen rechnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz?
Auf Grundlage einer Abschätzung des BMWK wird von einem mittleren Zubau von insgesamt 200 000 Steckersolargeräten jährlich ausgegangen. Es wird angenommen, dass davon rund 90 Prozent auf Privatpersonen entfallen.
Wie viel Strom kann ein Balkonkraftwerk erzeugen?
Ein Balkonkraftwerk kann je nach Leistungsstärke des Moduls, dem Wechselrichter, dem Standort und der Jahreszeit unterschiedlich viel Strom erzeugen. Die Website greensolar.de hat hierzu ein paar Zahlen zusammengetragen.
- Ein 400 W Balkonkraftwerk mit einem 400 W Wechselrichter bringt Strom von rund 2,6 kWh/Tag und 400 kWh/Jahr.
- Ein 600 Watt Balkonkraftwerk mit einem 800 W Wechselrichter erzeugt rund 3,2 kWh/Tag und 600 kWh Strom im Jahr.
- Ein 800 Watt Balkonkraftwerk mit einem 800 W Wechselrichter erzeugt rund 4,8 kWh/Tag und 800 kWh/Jahr.