Die 4 Möglichkeiten zur Wohnraumkündigung


kuendigung 11Die Kündigung: Ordentlich, erleichtert, außerordentlich fristgebunden, außerordentlich fristlos? | Bild stock.adobe.com © Stanislav Tatarnikov

Wer einen Mietvertrag beenden möchte – ob als Mieter oder Vermieter – sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen. Im deutschen Mietrecht sind vier Kündigungsarten vorgesehen. Dieser Artikel erklärt sie anhand der einschlägigen BGB-Vorschriften und gibt einen Überblick über wichtige BGH-Urteile.

  1. Ordentliche Kündigung, § 573 BGB
  2. Erleichterte Kündigung, § 573a BGB
  3. Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist, 573d BGB
  4. Außerordentliche fristlose Kündigung, §§ 543, 569 BGB

1. Ordentliche Kündigung (fristgerecht)

Die ordentliche Kündigung ist in § 573 BGB geregelt. Sie erfolgt unter Einhaltung gesetzlicher Fristen und ist der Normalfall bei der Vertragsbeendigung.

➤ Für Mieter (§ 573c Abs. 1 BGB):

Mieter können das Mietverhältnis jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen – unabhängig von der Mietdauer. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

👉 Das sollten Mieter bei der Wohnungskündigung beachten!

➤ Für Vermieter (§ 573 BGB):

Vermieter benötigen einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund, z. B.:

  • Eigenbedarf für sich oder Angehörige
  • Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Mieter
  • Unzumutbare wirtschaftliche Verwertung des Mietobjekts

Kündigungsfristen für Vermieter (§ 573c Abs. 1 BGB)

 

MietdauerKündigungsfrist
bis 5 Jahre 3 Monate
5 bis 8 Jahre 6 Monate
über 8 Jahre 9 Monate
 

🔎 Tipp: Der Kündigungsgrund des Vermieters muss im Schreiben klar und nachvollziehbar dargelegt sein. Eine pauschale Begründung genügt nicht.


👉 Vermieter: Vorlage zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages

 

 

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2. Außerordentliche fristlose Kündigung

Die fristlose Kündigung ist in § 543 BGB geregelt. Sie beendet das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung – aber nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen.

Mögliche Gründe:

  • Mietrückstand über zwei Monatsmieten (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB)
  • Störung des Hausfriedens (z. B. Bedrohung, Lärmbelästigung)
  • Illegale Untervermietung oder unerlaubte Nutzungsänderung

⚠️ Hinweis: Vor der fristlosen Kündigung ist in der Regel eine Abmahnung erforderlicheine Abmahnung erforderlich – außer bei besonders schweren Verstößen.
 


3. Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist

Diese Kündigung nach § 573d BGB ist zwar außerordentlich, aber nicht fristlos. Die gesetzliche Frist – meist drei Monate – bleibt erhalten.

Sie kommt hauptsächlich Mietern zugute, z. B.:

  • bei angekündigter Modernisierung (§ 555e BGB)
  • nach einer Mieterhöhung (§ 561 BGB)

📌 Wichtig: Diese Form der Kündigung ist gesetzlich auf bestimmte Konstellationen beschränkt. Für Vermieter spielt sie kaum eine Rolle.
 


4. Sonderkündigungsrecht

Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt die Kündigung außerhalb der üblichen Fristen – meist mit verkürzter Frist. Es findet sich z. B. in folgenden Paragrafen:

💡 Tipp: Auch bei Indexmiete oder Staffelmiete bleibt das Sonderkündigungsrecht erhalten. Es kann nicht wirksam ausgeschlossen werden.

 

Praxisbeispiele

  • Mieterin A kündigt wegen Jobwechsels → Ordentliche Kündigung mit drei Monaten Frist (§ 573c BGB)
  • Vermieter B braucht die Wohnung für seinen Sohn → Kündigung wegen Eigenbedarf (§ 573 BGB)
  • Mieter C zahlt zwei Monate keine Miete → Fristlose Kündigung durch Vermieter (§ 543 BGB)
  • Mieter D will Mieterhöhung nicht akzeptieren → Sonderkündigungsrecht (§ 561 BGB)

 

Relevante BGH-Urteile zur Kündigung im Mietrecht

  • BGH, Urteil vom 10.10.2007 – VIII ZR 330/06: Anforderungen an die Begründung einer Eigenbedarfskündigung
  • BGH, Urteil vom 18.05.2005 – VIII ZR 368/03: Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug
  • BGH, Urteil vom 22.10.2008 – VIII ZR 313/07: Kündigung wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung
  • BGH, Urteil vom 11.12.2013 – VIII ZR 349/13: Kein Kündigungsrecht des Altvermieters nach Zwangsversteigerung
  • BGH, Urteil vom 15.04.2015 – VIII ZR 281/13: Sonderkündigungsrecht bei Modernisierungsmaßnahmen

 

FAQ zur Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses

 

Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung?
Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung gesetzlicher Fristen, während die außerordentliche Kündigung nur bei einem wichtigen Grund möglich ist und häufig fristlos erfolgt.
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Mietern?
Für Mieter beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist grundsätzlich drei Monate, unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses (§ 573c Abs. 1 BGB).
Wann darf der Vermieter kündigen?
Nur wenn ein gesetzlich anerkannter Kündigungsgrund vorliegt, etwa bei Eigenbedarf oder Pflichtverletzungen des Mieters (§ 573 BGB).
Was ist ein Sonderkündigungsrecht?
Ein gesetzlich geregeltes Recht zur vorzeitigen Kündigung, z. B. nach Mieterhöhung (§ 561 BGB) oder Modernisierungsankündigung (§ 555e BGB).
Gilt die Kündigungsfrist auch bei befristeten Mietverträgen?
Bei einem Zeitmietvertrag (§ 575 BGB) ist eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Befristung ausgeschlossen – es sei denn, es liegt ein Sonderkündigungsrecht oder ein wichtiger Grund vor.
Kann ein Mietvertrag auch einvernehmlich beendet werden?
Ja, jederzeit. Beide Parteien können einvernehmlich einen Aufhebungsvertrag schließen. Dabei sind Formvorgaben einzuhalten – eine schriftliche Vereinbarung ist empfehlenswert.

 

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