frau im homeofficeadobe.stock | pikselstock | 410115591

Immer mehr Arbeitnehmer nutzen die Chance zum Homeoffice. Gerade seit der Corona-Pandemie ist das Arbeiten von zu Hause gängig geworden und wer es kann, möchte auch jetzt nicht auf den »Luxus« verzichten. Kein Wunder, denn so lässt sich zum einen der Arbeitsweg einsparen und zum anderen kann auch neben der Arbeitszeit einmal schnell etwas im Haus erledigt werden.

Die Deutschen gelten als Grillweltmeister. Mieter zählen selten darunter, denn ihr Hobby in aller Pracht ausleben dürfen sie im Regelfall nicht. Rund ums Grillen in vermieteten Objekten gibt es fast jährlich neue Streitigkeiten. Ganz besonders trifft es auf die Mieter zu, die nur über einen Balkon verfügen. Hier gelten recht strenge Regelungen. Doch was gilt für Mieter und auf was müssen sie wirklich achtgeben?

grillen auf dem balkonEin Holzkohlegrill auf dem Balkon ist eher problematisch und daher nicht so gern gesehen. Bildquelle: Anselm / Adobe Stock

Grundsätzlich ist jeder Eigentümer in der Gestaltung seines Gartens frei. Es gibt aber bestimmte Bauten wie Geräteschuppen oder Carports, für die oft eine spezielle Genehmigung notwendig wird. Andere Elemente wie Grills, Heizstrahler oder eine Vogeltränke benötigen hingegen keine Baugenehmigung. Dasselbe gilt für nicht fest verankerte Trampoline, Beleuchtungselemente, Wäschespinnen und Skulpturen. Bei Pools ist die Größe entscheidend. Da es unter Nachbarn immer wieder zu Streitigkeiten bezüglich der Gartengestaltung kommt, sind im Folgenden einige Gestaltungselemente aufgeführt, die ohne eine Genehmigung genutzt werden können.

Urteile

Müssen Betriebskosten eines Gebäudes mit Wohn- und Gewerbeeinheiten getrennt abgerechnet werden?

Nein sagt der Bundesgerichtshof! Bei der Abrechnung über Betriebskosten kann, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, auf eine getrennte Abrechnung verzichtet werden, wenn sie hinsichtlich aller oder einzelner Betriebskostenarten nicht zu einer ins Gewicht fallenden Mehrbelastung der Wohnraummieter führen.

Weiterlesen ...