Balkongenuss ohne (Ver)mieter Frust

Dübellöcher müssen zum Beispiel verschlossen und Schönheitsmakel beseitigt werden. Auch größere und kleinere Umbauten müssen am Ende gegebenenfalls wieder zurückgebaut werden. Bei all diesen Dingen, die es zu beachten gilt, überlegt man sich erst recht, welche Veränderungen man in den eigenen vier Wänden vornimmt, denn auf tagelanges Renovieren und Streichen hat doch im Umzugsstress wirklich niemand Lust.

Leider hören die Regeln auch draußen nicht auf, denn auch auf dem Balkon einer Mietwohnung gibt es das ein oder andere zu beachten. Da in Deutschland mehr als die Hälfte aller Mieter einen Balkon hat, verdient auch der Außenbereich eine Zusammenfassung der wichtigsten Regeln und ein paar Tricks, um Probleme geschickt und einfach zu umgehen.

Outdoor Möbel auf dem Balkon

Aber erst einmal angefangen mit den guten Nachrichten: Bei der Einrichtung des Balkons mit Balkon- oder Gartenmöbeln hat kein Vermieter Mitspracherecht. Hier kann sich jeder Mieter ganz nach seinem Geschmack ausleben. Mittlerweile gibt es Gartenmöbel in diversen Designs, Materialarten und Größen. Ein platzsparendes Gartenmöbel-Set von Kees Smit, zum Beispiel bestehend aus einem Sessel und einem Beistelltisch, passt auf fast jeden Balkon und zaubert im Handumdrehen ein gemütliches Plätzchen im Freien. Wer sich noch mehr Flexibilität wünscht, kann sich auch für klappbare Gartenmöbel entscheiden. Diese können eingeklappt und weggeräumt werden und der Balkon ist direkt wieder viel geräumiger. Noch ein Vorteil: Auch ein Umzug gestaltet sich einfacher und die flexiblen, platzsparenden Gartenmöbel machen meist keine Probleme, um auch auf einen neuen Balkon mit anderen Maßen zu passen. Wichtig ist nur, dass der Mieter bei der Auswahl der Gartenmöbel auch die Statik seines Balkons beachtet. Die Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände sollten vor allem bei einem Altbau nicht zu hochgewichtig gewählt werden, sodass der Balkon die Last auch tragen kann.

Die Gestaltung des Balkonbodens

So wunderschöne Gartenmöbel brauchen natürlich auch den richtigen Untergrund, um zur Geltung zu kommen. Alte graue Fliesen erfüllen da meistens nicht ihren Zweck. Ob auf einem großen oder kleinen Balkon - graue Fliesen oder ein trister Betonboden können mit Kunstrasen oder quadratischen Holzplatten abgedeckt werden. Beide Möglichkeiten können beim Auszug einfach wieder entfernt werden und es benötigt keine aufwändige Renovierungsarbeit. Der Vorteil ist, dass beide Bodenbeläge auf Balkongröße angepasst und auch bei einem neuen Balkon wieder verbaut werden können. Jeder Baumarkt bietet hier verschiedenen Möglichkeiten in Größe, Farbe und Material.

Wer es noch einfacher mag, kann sich auch für einen Outdoor-Teppich entscheiden. Auch diese gibt es mittlerweile in verschiedenen Stilen. Neben dem schönen Aussehen ist ein Teppich außerdem warm und gemütlich, wenn man draußen mal barfuß herumläuft. Wer einen sehr großen Balkon oder gar eine Dachterrasse hat, kann mit mehreren Teppichen verschiedene Bereiche zum Essen, Entspannen oder Liegen abgrenzen. Noch ein Vorteil: Viele kleinere Teppiche sind eine nachhaltige Investition, weil diese meistens auch in einer neuen Wohnung auf dem Balkon draußen wieder ihren Platz finden. Des Weiteren sind Teppiche eine günstigere Alternative im Vergleich zu einem neuen Bodenbelag.

Wände ganz einfach verschönern

Auch die Fassade eines Miethauses ist nicht immer die Ansehnlichste. Leider kann der Vermieter das Anbringen von Blumenkästen oder anderen Gegenständen an der Außenwand von einer Genehmigung abhängig machen. Gründe, eine Genehmigung nicht zu erteilen, sind zum Beispiel die Gefahr des Herunterfallens und die damit verbundene Gefahr für andere Personen und oder einfach der Beschluss zur einheitlichen Gestaltung eines Grundstücks. Wer lästige Genehmigungen umgehen will, kann mit anderer Dekoration die Wand soweit es möglich ist verdecken. Die klassische Lösung ist hier Bambus, den man einfach entlang der Hauswand aufstellen kann. Dieser dient optimal als Sichtschutz zu den direkten Nachbarn. Da dies noch unter unauffälligen Sitzschutz fällt, kann man den Bambus auch ohne Probleme mit dem Vermieter anbringen. Das Gleiche gilt für Rankgitter für Blumen und Pflanzen. Auch große Pflanzen oder kleinere Palmen können eine Wand weitestgehend verdecken. Zu beachten gilt hier: Eine Komplettverkleidung benötigt eine Gestattung.  

Auch können die Außenwände durch große, stoffbezogene Holzrahmen dekoriert und dadurch verdeckt werden. Dank Stoffen in allen Farben und Mustern, ist hier für jeden Geschmack etwas dabei. Vor allem hinter einer Loungeecke sorgt eine Stoffwand für viel Gemütlichkeit. Ein weiterer Tipp für die Wandverschönerung ist ein großes Holzbrett, dass als Hintergrund für Dekoration, wie Makramee Schmuck, hängende Blumen oder Bilder genutzt werden kann. Außerdem kann man ein Holzbrett tapezieren, um sich damit tolle und natürliche Fotomotive, wie Strände oder Wälder direkt auf den eigenen Balkon zu holen. So muss man nur dieses Holzbrett an der Wand befestigt werden und man spart sich viele einzelne Löcher in der Fassade. Hier gilt natürlich immer, tun was erlaubt ist und zur Sicherheit kurz mit dem Vermieter abstimmen. Je nach Gewicht der Dekoration kann es aber auch ausreichen, das Brett nur an die Wand zu stellen oder in einer Holzschiene auf dem Boden zu befestigen.

Problemlose Bepflanzung

Abgerundet werden kann das Exterieur draußen mit ein paar Pflanzen. Aufgrund von Sicherheitsbestimmungen ist es nicht immer erlaubt, Blumenkästen an der Fassade anzubringen. Sorgt der Mieter jedoch dafür, dass Töpfe und Kübel wind- und wetterfest montiert sind, hat er bei der Bepflanzung freie Hand. Das einzige was beachtet werden muss ist, dass hängende Pflanzen den Nachbarn nicht stören. Wer Ringe auf dem neuen Fußboden vermeiden will, dekoriert Pflanzen am besten auf Beistelltischen oder einem Sideboard. Ansonsten darf auf den Balkon einziehen, was dem Mieter gefällt.

Wenn der Balkon dann perfekt eingerichtet ist, können ein paar Freunde oder Nachbarn zur Einweihung vorbeikommen. Auf der sicheren Seite ist, wer sich für einen Elektrogrill entscheidet und somit die Möglichkeit vermeidet, mit einem Holzkohlegrill gegen die Hausordnung zu verstoßen oder die Nachbarn zu stören. Und nicht vergessen, egal wie ausgelassen die Einweihungsfeier ist, ab 22 Uhr muss drinnen weitergefeiert werden.

Urteile

Zur finanziellen Lage gelogen? Kündigung droht!

Wer eine Wohnung mieten will, darf dem Vermieter keine vollkommen falschen Angaben über seine finanzielle Lage in der Selbstauskunft machen. Denn kommt ein Mietvertrag nur deshalb zustande, weil der Vermieter aufgrund falscher Angaben glaubt, sein Mieter sei solvent, kann er die Räumung der Wohnung verlangen. Dies entschied das Amtsgericht Leer (Az.: 70 C 1237/08). Der Mietvertrag ist in solch einem Fall wegen arglistiger Täuschung nichtig.

Weiterlesen ...