Luxusgut Autostellplatz | Großstädter zahlen bis zu 93 Euro

Das Auto ist mit großem Abstand das wichtigste Verkehrsmittel der Deutschen – allein um den Arbeitsplatz zu erreichen, sind die Meisten (61 Prozent) darauf angewiesen. Das geht aus einer repräsentativen Studie von immowelt.de hervor. Dieser Trend macht sich auch in den Mietpreisen für Garagen und Stellplätze bemerkbar. Gerade in den Großstädten werden dafür mittlerweile stolze Preise verlangt.

Spitzenreiter Stuttgart: 93 Euro für einen Stellplatz

Eine Analyse von immowelt.de zeigt: Am teuersten sind Stellplätze in Stuttgart. 93 Euro (Median) im Monat kostet eine Garage in der eingekesselten Landeshauptstadt. Für einen Stellplatz in Frankfurt am Main, Bürostadt mit vielen Berufspendlern, werden 75 Euro pro Monat verlangt.

60 Euro in Berlin, 40 Euro in Leipzig

Günstiger kann man sein Auto noch in Berlin einmieten (60 Euro). Stellplätze in Hamburg (63 Euro) und München (65 Euro) sind preislich ähnlich gelagert. Die günstigsten Stellplätze gibt es in Hannover, Dortmund, Dresden und Leipzig (jeweils 40 Euro).

Einfluss auf die Höhe der Preise hat neben dem allgemeinen steigenden Mietniveau natürlich das aktuelle Verhältnis von Angebot und Nachfrage: Die jeweils im Bundesland gültige Bauordnung regelt dabei, wie viele Autostellplätze pro neu gebauter Wohneinheit bereitgestellt werden müssen. Der Trend geht vielerorts zu einer Reduzierung der vorgeschriebenen Autostellplätze. Das kann in Städten mit hohem Zuzug und Neubautätigkeit vorübergehend dazu führen, dass Stellplätze knapp und dadurch teurer werden.

Die Mietpreise für Garagen und Stellplätze in den deutschen Großstädten im Überblick:

Durchschnittspreise für Garagen- oder Stellplätze 2016 in großen Städten

Berechnungsgrundlage Datenbasis für die Berechnung der Stellplatz-Mietpreise in den 14 größten Städten in Deutschland waren 4.326 Garagen und Stellplätze, die im Jahr 2016 auf immowelt.de inseriert wurden. Die Preise spiegeln den Median der Nettomieten bei Neuvermietung wieder.

Wie kommen Sie normalerweise zur Arbeit?

  • Motorisiert (z.B. Auto, Motorrad, Fahrgemeinschaft): 61 Prozent
  • Nah-/Regionalverkehr (z.B. Bus, S-/U-Bahn): 21 Prozent
  • Zu Fuß: 10 Prozent
  • Fahrrad/Elektrofahrrad: 8 Prozent

Für die repräsentative immowelt.de-Studie „Wohnen und Leben 2017“ wurden im Februar 2017 deutschlandweit 1.000 Personen (Online-Nutzer) ab 18 Jahren befragt.


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Bei Beleidigung droht die Kündigung

Wer in einem Mietshaus die anderen Mietparteien mit Beleidigungen und nächtlichem Lärm traktiert, setzt nicht nur die nachbarschaftlichen Beziehungen aufs Spiel. Er riskiert vielmehr, vom Vermieter umgehend vor die Tür gesetzt zu werden. Gleiches gilt für Beleidigungen und Kränkungen des Vermieters oder seiner Angehörigen.

Kränkt etwa der Mieter den Freund der Vermieterin, kann sie grundsätzlich den Mietvertrag sofort kündigen. Das zeigt ein von Amts- und Landgericht Coburg jetzt entschiedener Fall. Beide Gerichte gaben dem Räumungsbegehren der Vermieterin statt. Ihr Mieter hatte sich im Ton vergriffen und ihren Lebensgefährten aufs Übelste beschimpft.

Gravierende Beleidigungen rechtfertigten dabei eine Vermieterkündigung ohne vorherige Abmahnung (AG Coburg, Urteil vom 25. September 2008, Az: 11 C 1036/08 und (AG Coburg vom 07.06.2004, Az: 11 C 1440/03).

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