Eine Betriebskostenabrechnung ist vom Vermieter für privat genutzt Mietobjekte anzufertigen, ebenso aber auch für gewerbliche Immobilien. Im gewerblichen Bereich enthalten Mietverträge einige Besonderheiten, die sich auch auf die Betriebskostenabrechnung auswirken. Auch gewerbliche Mieter haben einen Anspruch darauf, dass ihr Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist eine ausführliche Betriebskostenabrechnung erstellt, es gibt allerdings grundlegende Unterschiede zur Betriebskostenabrechnung für privat genutzte Immobilien.