Seit dem 1. Dezember 2021 ist das Gesetz zur Abschaffung des “Nebenkostenprivilegs” für Kabelgebühren in Kraft. Diese Änderung betrifft die Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses in der Betriebskostenabrechnung. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Seit dem 1. Dezember 2021 ist das Gesetz zur Abschaffung des “Nebenkostenprivilegs” für Kabelgebühren in Kraft. Diese Änderung betrifft die Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses in der Betriebskostenabrechnung. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Betriebskosten sind ein typisches Thema für einen Streit zwischen Vermieter und Mieter. Eine der Ursachen: nicht korrekte Abrechnungen. Nach Schätzung von Verbraucherschützern und Experten sind bis zu 90 Prozent aller Betriebskostenabrechnungen fehlerhaft. Dabei sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen einerseits und die laufende Rechtsprechung andererseits vergleichsweise eindeutig und lassen nur selten Spielraum für Interpretationen.
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Niemand zahlt gerne zu viel! Genau darum gibt es das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB). Es soll verhindern, dass Vermieter bei den Betriebskosten einfach zugreifen, wie es ihnen passt. Das bedeutet aber nicht, dass immer der billigste Anbieter genommen werden muss. Stattdessen geht es darum, dass die Kosten fair und marktgerecht bleiben – also keine unnötigen oder überzogenen Rechnungen für Mieter entstehen.
Viele Gebäudeversicherungen umfassen auch die Erstattung eines eventuellen Mietausfalls infolge eines Gebäudeschadens. Kürzt die Mieterin die Miete wegen eines Leitungsrohrbruches oder eines Wohnungsbrandes in der Mietwohnung, bekommt der Vermieter neben den Kosten der Schadensbeseitigung auch diesen Mietausfall von seiner Gebäudeversicherung ersetzt.
Viele Mieter zahlen regelmäßig ihre Betriebskostenabrechnung ohne zu hinterfragen, ob alle berechneten Kosten tatsächlich korrekt sind. Doch wussten Sie, dass Vermieter erhaltene Rabatte, Skonti und Boni an ihre Mieter weitergeben müssen? Oft werden diese Vorteile nicht berücksichtigt, wodurch Sie als Mieter möglicherweise zu viel zahlen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Preisnachlässe existieren, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich gegen unzulässige Abrechnungen wehren können.

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Die Nummer 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) beschäftigt sich mit dem Thema Frischwasser. Die Entwässerung des Gebäudes wird gesondert unter der Nummer 3 der BetrKV behandelt. Die...
Mit der Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen nach einer Abrechnung soll erreicht werden, dass die vom Mieter zu leistenden Abschläge den tatsächlichen Kosten möglichst nahe kommen, so dass weder...
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