Der Urlaub wird wieder einmal teuer. Was für eine angenehme Überraschung ist es da, festzustellen, dass es noch ein fast vergessenes Guthaben aus einer alten Betriebskostenrechnung gibt, das der Vermieter bisher nicht ausgezahlt hat. Wer alte Betriebskostenabrechnungen als Sparstrumpf benutzt, muss beachten, dass zivilrechtliche Forderungen nicht unbegrenzt lange geltend gemacht werden können.