Oft ein Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter: Die Betriebskostenabrechnung wurde per Post verschickt und kam nie an oder das Übergabe-Einschreiben (Einschreiben mit Rückschein) kommt zurück. Auch wenn sie großes Vertrauen in die Zusellungskünste der Post haben, der Bundesgerichtshof entschied, dass bei einer Versendung auf dem Postweg die rechtzeitige Absendung einer Betriebskostenabrechnung nicht zur Wahrung der Abrechnungsfrist von einem Jahr genügt. Die Abrechnung muss dem Mieter auch innerhalb der Abrechnungsfrist zugehen. Bei zur Post gegebenen Briefen besteht kein Anscheinsbeweis** für den Zugang der Sendung. Im Falle des Einschreibens mit Rückschein wird dem Empfänger zwar eine Nachricht im Briefkasten hinterlassen, er solle das Schreiben innerhalb einer Woche bei der Post abholen, tut er das jedoch nicht, geht der Brief zurück an den Absender und ist damit nicht zugestellt.

Die Umlage der Betriebskostenart erfolgt nach Anzahl und Dauer der in der Wohnung lebenden Personen. Mitzuzählen sind alle Personen, die ständig im Haushalt leben, Besucher sind nicht zu berücksichtigen. In vielen Fällen unpraktikabel. Der Vermieter muss über die gesamte Abrechnungsperiode darlegen können, wieviele Personen über welchen Zeitraum im Haus gelebt haben.


vertragsunterschriftDie Umlage der Gebäudeversicherung muss zumindest indirekt im Mietvertrag enthalten sein. Bildquelle: @ Scott Graham / Unsplash.com

Es gibt wohl eine Streitigkeit, die zwischen Mietern und Vermietern immer wieder aufkommt: die Betriebskostenabrechnung. Auf ihr stehen, neben dem tatsächlichen Verbrauch, auch noch andere Posten. So auch die Gebäudeversicherung. Für Vermieter beziehungsweise für Hausbesitzer ist sie eine sehr wichtige Police, doch dürfen die Kosten für die Versicherung auf der Betriebskostenabrechnung aufgeführt und auf den Mieter umgelegt werden? Dieser Artikel schaut sich diese Frage einmal an.

Auch Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers können zu denn umlagefähigen Betriebskosten zählen. Der Vermieter kann diese Kosten mit dem Betrag ansetzen, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte. Als Vermieter dürfen sie jedoch keine Mehrwertsteuer berechnen.

Ein Vermieter kann nicht nur die eigenen Sach- und Arbeitsleistung in Rechnung stellen, er hat auch das Recht vom eigenen Personal erbrachte Hausmeister- und Gartenpflegearbeiten nach den fiktiven Kosten abzurechnen, die bei Erbringung der Leistungen durch einen Dritten entstanden wären. Die Regelung soll die Abrechnung für den Vermieter vereinfachen und gilt für natürliche und juristische Personen (BGH, Urteil v. 14.11.2012, VIII ZR 41/12).

 logo fibucom

Sie denken an den Kauf einer Eigentumswohnung? Wenn’s ums Wohnungseigentumsrecht geht, wartet nebenan fibucom.com.

👉 Was ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft?

👉 Was sind Miteigentumsanteile? Bedeutung, Berechnung & Praxisbeispiele

👉 Was tun bei Unordnung im Gemeinschaftseigentum?

 

 

Betriebskosten

Zwei interessante Urteile, von denen zumindest ein Urteil vielen Vermietern die Betriebskostenabrechnung erleichtert. Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob ein Vermieter bei der...

Betriebskosten

Der Urlaub wird wieder einmal teuer. Was für eine angenehme Überraschung ist es da, festzustellen, dass es noch ein fast vergessenes Guthaben aus einer alten Betriebskostenrechnung gibt, das der...

Betriebskostenarten

Die Nummer 13 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) beschäftigt sich mit der Umlage von Versicherungen, die im Rahmen der Betriebskostenabrechnung mit den Mietern abgerechnet werden...

Cover zum Buch Betriebskostenabrechnung Schritt für Schritt

link zur betriebskostenverordnung

abc der betriebskosten

Link zur aktuellen Betriebskostenverordnung

betriebskostenabrechnung 1 336 280

amazon buero 336x280

BGH Schutzschild Mockup 250

BGH-Schutzschild für Vermieter - Die zentralen BGH-Urteile zu Form, Fristen, Zugang und Belegeinsicht

Dieses E-Book ist Ihr kompaktes Praxisheft für die Betriebskostenabrechnung. Enthalten sind die 16 wichtigsten Entscheidungen des BGH zu den Punkten, die in der Praxis wirklich entscheiden:

  • formelle Mindestanforderungen,
  • Abrechnungsfrist, Einwendungsfrist,
  • Zugang/Beweislast,
  • Sperrwirkungen sowie Belegeinsicht (inkl. Zahlungsbelegen und Kopien-Frage).

Jeweils mit Sachverhalt, Kernfrage, Entscheidung, Merksatz, Warnhinweis und typischen Praxisfehlern.

Plus zum Schluss: die Checkliste „Die 10 häufigsten Fehler in der Praxis“ – damit Sie vor dem Versand in zwei Minuten prüfen können, ob Ihre Abrechnung „steht“. Ca. 61 Seiten | 6,90 EUR als E-Book


available at amazon de vertical