Die Branche der Heizkostenabrechner war gut in das Geschäft mit der Vermietung und Wartung von Rauchwarnmeldern eingestiegen. Schmackhaft machte sie den Vermietern die Anmietung sicher auch, weil sie mit der Weitergabe der Kosten über die Betriebskostenabrechnung warb. Der Bundesgerichtshof verneinte die Umlage der Mietkosten über die Betriebskostenabrechnung.