Bestimmt der Mietvertrag, dass die Betriebskosten vom Mieter zu tragen sind, kann der Vermieter seinem Mieter auch die jährliche Wartung der Etagenheizung in Rechnung stellen. Ist das nicht der Fall oder ist die Vereinbarung unwirksam, ist der Vermieter zur alleinigen Zahlung verpflichtet.

Sie haben mit ihrem Mieter eine Betriebskostenpauschale für die kalten Betriebskosten vereinbart oder noch eine Teil- / Inklusivmiete, in der auch die Kosten des Frischwassers enthalten sind und nun möchten sie die Wasserkosten nach tatsächlichem Verbrauch abrechnen. Wie vorgehen?












