Bestimmt der Mietvertrag, dass die Betriebskosten vom Mieter zu tragen sind, kann der Vermieter seinem Mieter auch die jährliche Wartung der Etagenheizung in Rechnung stellen. Ist das nicht der Fall oder ist die Vereinbarung unwirksam, ist der Vermieter zur alleinigen Zahlung verpflichtet.