Die Umlage der Gebäudeversicherung muss zumindest indirekt im Mietvertrag enthalten sein. Bildquelle: @ Scott Graham / Unsplash.com
Es gibt wohl eine Streitigkeit, die zwischen Mietern und Vermietern immer wieder aufkommt: die Betriebskostenabrechnung. Auf ihr stehen, neben dem tatsächlichen Verbrauch, auch noch andere Posten. So auch die Gebäudeversicherung. Für Vermieter beziehungsweise für Hausbesitzer ist sie eine sehr wichtige Police, doch dürfen die Kosten für die Versicherung auf der Betriebskostenabrechnung aufgeführt und auf den Mieter umgelegt werden? Dieser Artikel schaut sich diese Frage einmal an.