Hieran denken viele Wohnungseigentümer nicht, wenn Sie eine Eigentumswohnung vermieten: Wohnungseigentümergemeinschaften verteilen viele Betriebskostenarten nach Miteigentumsanteilen (oft MEA abgekürzt). Zudem steht es jeder Eigentümergemeinschaft relativ frei, die Kostenverteilung auf einer Eigentümerversammlung für die Zukunft neu zu regeln. Ob sie als Neueigentümer einer Eigentumswohnung über die Betriebskosten abrechnen müssen hängt davon ab, ob der Eigentümerwechsel in den Lauf der Abrechnungsperiode fällt.