Die Kündigung: Ordentlich, erleichtert, außerordentlich fristgebunden, außerordentlich fristlos? | Bild stock.adobe.com © Stanislav Tatarnikov
Wer einen Mietvertrag beenden möchte – ob als Mieter oder Vermieter – sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen. Im deutschen Mietrecht sind vier Kündigungsarten vorgesehen. Dieser Artikel erklärt sie anhand der einschlägigen BGB-Vorschriften und gibt einen Überblick über wichtige BGH-Urteile.
- Ordentliche Kündigung, § 573 BGB
- Erleichterte Kündigung, § 573a BGB
- Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist, 573d BGB
- Außerordentliche fristlose Kündigung, §§ 543, 569 BGB