Bei einem Kündigungsverzicht oder Kündigungsauschluss schließen die Vertragsparteien im Mietvertrag das Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages für eine bestimmte Zeit aus.  Solange Mieter oder Vermieter keinen Anlass geben, der eine Kündigung rechtfertigt, sind beide Mietvertragsparteien also vor Kündigungen gut geschützt. Um einen Mietvertrag vor Ablauf des Kündigungsausschlusses zu beenden, kommen sechs Möglichkeiten in Betracht:

Die Kündigung des Mietvertrages ist eine einseitig abgegebene Willenserklärung, den Mietvertrag unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist zu beenden. Wenn sie als Mieter die Kündigung zurückziehen möchten, müssen sie schnell sein. Eine einseitige Willenserklärung wird nur dann nicht wirksam, wenn ihrem Vermieter vorher oder zeitgleich ein Widerruf zugeht (§ 130 BGB).

Empfänger von Arbeitslosengeld II, im Volksmund besser als Hartz IV bekannt, unterliegen in ihrem Alltag diversen Regularien und Problemen. Diese erstrecken sich naturgemäß auch auf das Wohnumfeld bzw. dessen Wechsel in Form eines Umzugs. Der folgende Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen, die es zu diesem Thema gibt.

Kündigt ein Vermieter seinem Mieter fristlos, weil er mit den Mietzahlungen in Verzug ist, lässt der nachträgliche Ausgleich der Rückstände zwar die fristlose Kündigung unwirksam werden (Schonfrist), die oft neben einer fristlosen Kündigung hilfsweise oder vorsorglich ausgesprochene ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen eines aufgelaufenen Zahlungsrückstands (§ 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 573c BGB) steht aber noch im Raum. Die Gerichte können, zumindest nach Abwägung aller Umstände, der ordentlichen Kündigung mit ihren längeren Fristen zustimmen. Nachdem der Bundesgerichtshof diese Praxis im Jahr 2005 bejaht hatte, war dies für viele Vermieter die übliche Vorgehensweise, um Mieter trotz Ausgleich der Zahlungsrückstände doch noch loszuwerden.

Lässt ein Mieter nach der Kündigung den Kündigungstermin verstreichen, sollten Vermieter aufpassen. Denn nach dem Gesetz haben Vermieter dann der Fortsetzung des Mietverhältnisses zu widersprechen (§ 545 BGB). Tun sie dies nicht, verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit und der Vermieter muss wieder neu kündigen. Dies gilt auch für Mieter. Haben sie die Wohnung gekündigt und bummeln beim Auszug und der Vermieter rührt sich nicht, sollten auch sie darauf achten, ihrem Vermieter schriftlich mitzuteilen, dass sie einer stillschweigenden Verlängerung des Mietvertrags widersprechen.

Mit einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bestätigt der aktuelle Vermieter seinem auf Wohnungssuche befindlichen Mieter, dass zum genannten Stichtag keine Mietschulden bestehen. Viele Mieter sind der Annahme, dass ihr Vermieter eine solche Bescheinigung ausstellen muss. Die Richter des BGH entschieden, dass ein Mieter von seinem ehemaligen Vermieter keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen kann, die über eine Quittung für die erhaltenen Mietzahlungen hinausgeht, wenn keine dementsprechenden mietvertraglichen Vereinbarungenn hierüber getroffen wurden.

Urteile

Wann muss die Miete auf dem Konto des Vermieters sein?

Für alle Wohnraummietverträge, die ab dem 01.09.2001 abgeschlossen wurden, gilt die gesetzliche Regelung des § 556b Abs. 1 BGB. Maßgeblich ist die Anweisung der Mietzahlung, die bis zum 3. Werktag des Monats zu erfolgen hat. Ein Mieter gerät erst dann in Verzug, wenn er die Mietzahlung nach dem 3. Werktag anweist. Der Samstag zählt bei der Mietzahlung dabei nicht als Werktag. Anderslautende oder einschränkende Klauseln sind unwirksam.

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