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Ordentlich, erleichtert, außerordentlich fristgebunden, außerordentlich fristlos – die gesetzlichen Begriffe, die bei einer Kündigung eine Rolle spielen, sind verwirrend und werden oft verwechselt. Wir skizzieren die 4 Kündigungsmöglichkeiten für Wohnraummietverhältnisse:
- Ordentliche Kündigung, § 573 BGB
- Erleichterte Kündigung, § 573a BGB
- Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist, 573d BGB
- Außerordentliche fristlose Kündigung, §§ 543, 569 BGB