
Eine Betriebskostenabrechnung kann Fehler enthalten. Das allein bedeutet aber noch nicht, dass der Mieter eine Nachzahlung sofort verweigern darf. Entscheidend ist, um welche Art von Fehler es geht.
Für Vermieter ist vor allem der Unterschied zwischen formellen und inhaltlichen Fehlern wichtig. Denn davon hängt ab, ob die Abrechnung die Abrechnungsfrist wahrt – oder ob eine Nachforderung nach Fristablauf verloren sein kann.











