
Mietrechtsänderung 2026: Das plant die Bundesregierung für Indexmieten, möblierte Wohnungen und Kurzzeitvermietungen
Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete beschlossen. In den Medien läuft das Vorhaben teilweise unter dem Stichwort „Mietrecht II“. Für Mieterinnen und Mieter soll der Schutz verbessert werden. Für Vermieter bedeutet der Entwurf vor allem: mehr Vorgaben, mehr Transparenzpflichten und einige neue Grenzen bei Vertragsgestaltungen, die in angespannten Wohnungsmärkten bisher als Ausweichroute genutzt wurden.
Wichtig ist aber: Das Gesetz gilt noch nicht. Der Kabinettsbeschluss ist nicht das Ende, sondern erst ein wichtiger Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Der Entwurf muss nun durch Bundestag und Bundesrat. Dabei können sich einzelne Regelungen noch ändern.













