Viele Vermieter kennen das Problem: Die Miete kommt nicht gar nicht, aber immer zu spät. Mal am 6., mal am 10., manchmal erst nach Erinnerung. Ein Kündigungsgrund? Nicht sofort. Aber: Dauerhafte Unpünktlichkeit ist eine Pflichtverletzung – und kann nach einer Abmahnung zur Kündigung führen.
Dieser Artikel zeigt, wann eine Abmahnung erforderlich ist, wie sie formuliert sein muss und ab welchem Punkt eine Kündigung rechtlich möglich wird.








