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Keine Kündigung für jahrelange Zuspätzahler

Nimmt es ein Eigentümer jahrelang hin, dass sein Mieter die Miete erst zur Mitte des Monats zahlt, kann er dem Mieter deswegen nicht fristlos kündigen. Dies gilt auch, wenn er zuvor eine Abmahnung geschickt hat.

BGH, ZR 191/10

Lesetipp: Die fristlose Kündigung des Mietvertrages

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