mietrecht fuetterung taubeWie jedes Jahr so zeigen auch in diesem Winter viele Mieter ihr großes Herz für Tiere und insbesondere für Wildvögel, die es schwer haben, in der futterarmen Jahreszeit über die Runden zu kommen. Spätestens wenn das Thermometer Minusgrade anzeigt, beginnen Tierfreunde damit, Meisen, Finken & Co in ihrem Garten oder auf ihrem Balkon zuzufüttern: Meisen-Knödel werden am Balkongeländer aufgehängt, Vogelhäuschen montiert oder Futterglocken auf Außenfensterbänken ausgehängt.
Vor lauter Freude am Beobachten der kleine Piepmätze übersehen viele Mieter dabei aber auch mögliche unliebsame Konsequenzen, die das Bei-Füttern für Vermieter und Hausmitbewohner mit sich bringen kann. Was ist aus Mieter- und Vermietersicht zu beachten und welche Rechte und Pflichten sind mit einer winterlichen Fütterung von Singvögeln verbunden?

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aktuelle Urteile

Bei Auszug muss die Tapete nicht entfernt werden

Mietvertragsklauseln, die den Mietern die Entfernung der Tapeten bei Auszug aus der Wohnung vorschreiben, sind ungültig. Das gilt zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zufolge auch in Fällen, in denen Mieter die Tapete nicht übernommen, sondern selbst angebracht haben. Derartige Vorschriften seien unangemessen, weil Mieter selbst dann zum Abreissen der Tapeten gezwungen seien, wenn diese noch in gutem Zustand seien.

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