Wie jedes Jahr so zeigen auch in diesem Winter viele Mieter ihr großes Herz für Tiere und insbesondere für Wildvögel, die es schwer haben, in der futterarmen Jahreszeit über die Runden zu kommen. Spätestens wenn das Thermometer Minusgrade anzeigt, beginnen Tierfreunde damit, Meisen, Finken & Co in ihrem Garten oder auf ihrem Balkon zuzufüttern: Meisen-Knödel werden am Balkongeländer aufgehängt, Vogelhäuschen montiert oder Futterglocken auf Außenfensterbänken ausgehängt.
Vor lauter Freude am Beobachten der kleine Piepmätze übersehen viele Mieter dabei aber auch mögliche unliebsame Konsequenzen, die das Bei-Füttern für Vermieter und Hausmitbewohner mit sich bringen kann. Was ist aus Mieter- und Vermietersicht zu beachten und welche Rechte und Pflichten sind mit einer winterlichen Fütterung von Singvögeln verbunden?