Keine Miete gezahlt? Wie schnell müssen Sie mit der Kündigung rechnen? | Bild von ngocnghia1810 auf Pixabay

Ist ein Mieter mit mit seinen Mietzahlungen in Verzug, kann der Vermieter seinem Mieter landläufig "fristlos", kündigen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) spricht dann von einer "Außerordentlichen fristlose Kündigung aus wichtigem Grund). Der wichtige Grund ist der Mitzahlungsverzug, nachzulesen in § 543 Abs. 2 Satz Nr. 3 BGB. Doch welcher Mietrückstand rechtfertigt eine "fristlose Kündigung" und welche Konsequenzen hat das für den Mieter?

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Kündigung

Die Trennung steht an, doch was ist mit der Wohnung? | Bild stock.adobe.com © DDRockstarWenn die Beziehung zwischen Eheleuten oder Partnern einer Lebensgemeinschaft endet und die Parteien sich trennen ist einiges zu klären, gegebenenfalls auch, was mit der zuvor gemeinsam bewohnten Mietwohnung...

Kündigung

Alt und marode? Eine Kündigung wegen Neubau ist möglich | Bild von Peggy auf Pixabay Ein Vermieter kann einen unbebefristeten Wohnraummietvertrag nur in sehr engen Grenzen kündigen, hierzu gehört u.a. die Verwertungskündigung. Bei der Verwertungskündigung geht der Gesetzgeber davon aus,...

Kündigung

Mal wieder spät dran mit der Mietzahlung? Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand! Mietschulden sind für Mieter und Vermieter gleichermaßen unangenehm. Es ist am Mieter seinen Vermieter frühestmöglich darüber zu informieren, falls die nächste Mietzahlung nicht kommt. Möglicherweise gibt es einen...

aktuelle Urteile

Bei Auszug muss die Tapete nicht entfernt werden

Mietvertragsklauseln, die den Mietern die Entfernung der Tapeten bei Auszug aus der Wohnung vorschreiben, sind ungültig. Das gilt zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zufolge auch in Fällen, in denen Mieter die Tapete nicht übernommen, sondern selbst angebracht haben. Derartige Vorschriften seien unangemessen, weil Mieter selbst dann zum Abreissen der Tapeten gezwungen seien, wenn diese noch in gutem Zustand seien.

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