Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann haben sich auf eine Teilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern sowohl bei den Wohngbäuden als auch gemischt genutzten Gebäuden geeinigt. Der Entwurf des Gesetzes der Bundesregierung zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten liegt dem Bundestag vor. Nein, das Kind trägt nicht den Namen Gutes Co2-Gesetz, sondern CO2KostAufG (PDF).








