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1. Was steckt hinter dem Wirtschaftlichkeitsgebot?
Niemand zahlt gerne zu viel! Genau darum gibt es das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB). Es soll verhindern, dass Vermieter bei den Betriebskosten einfach zugreifen, wie es ihnen passt. Das bedeutet aber nicht, dass immer der billigste Anbieter genommen werden muss. Stattdessen geht es darum, dass die Kosten fair und marktgerecht bleiben – also keine unnötigen oder überzogenen Rechnungen für Mieter entstehen.