Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil erklärt, wie eingehende Gelder des Mieters bei bestehenden Zahlungsrückständen zu verrechnen sind (BGH, Urteil v. 21.03.18, Az. VIII ZR 84/17). Dabei stellte der BGH klar, dass die Verrechnung der Zahlungseingänge mit rückständigen Mieten nicht nach eigenem Gutdünken vorzunehmen ist. Es gibt hierzu eine eigene gesetzliche Regelung, zu finden in § 366 BGB.

Ein jeder Mieter kennt diesen Moment und oftmals hat man bereits vorab ein mulmiges Gefühl: Die jährliche Nebenkostenabrechnung des Vermieters ist eingegangen!

Monat für Monat hat man seine Nebenkosten vermeintlich brav bezahlt und dennoch steht am Ende des Jahres nicht selten eine hohe Nachzahlung auf der Abrechnung. Bei den vielen Zahlen und Umrechnungsschlüsseln ist es für den privaten Mieter in der Regel nicht oder nur schwer möglich, nachzuvollziehen, woher die Kosten stammen und ob diese auch korrekt abgerechnet sind. Denn einige Kosten dürfen nicht oder nur anteilig auf den Mieter umgelegt werden, sind aber oftmals in voller Höhe angeführt. Und auch die Verbrauchswerte für Wasser, Gas oder Strom geben in vielen Fällen Grund zur Beanstandung.

Haben auch Sie bereits einmal das Gefühl gehabt, zu viel zu bezahlen, oder die Kosten der Abrechnung nicht genau nachvollziehen können? Dann sollten Sie unbedingt weiterlesen, denn im Folgenden erhalten Sie Tipps, was Sie gegen eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung tun können.

Die Branche der Heizkostenabrechner war gut in das Geschäft mit der Vermietung und Wartung von Rauchwarnmeldern eingestiegen. Schmackhaft machte sie den Vermietern die Anmietung sicher auch, weil sie mit der Weitergabe der Kosten über die Betriebskostenabrechnung warb. Der Bundesgerichtshof verneinte die Umlage der Mietkosten über die Betriebskostenabrechnung.

  1. Eigentumswohnung vermietet? Welcher Umlageschlüssel zählt?
  2. Mieter und Vermieter: Wer zahlt die Gebäudeversicherung?
  3. Die Betriebskostenabrechnung im gewerblichen Bereich: Gewerbliche Mieter stehen grundsätzlich schlechter da
  4. Energieverbrauch: Wir sollten vielleicht öfters zum Buch greifen!
  5. Betriebskostenabrechnung | Inhaltliche Fehler machen die Abrechnung nicht unwirksam
  6. Wann dürfen Betriebskostenvorauszahlungen angepasst werden?
  7. Betriebskostenguthaben: Muss der Vermieter Zinsen zahlen?
  8. Betriebskostenabrechnung: Was ist ein Vorwegabzug?
  9. Brand in der Mietwohnung: Vermieter muss Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen
  10. Forderungen aus einer Betriebskostenabrechnung verjähren
  11. Kaltmiete, Bruttokaltmiete, Warmmiete: Die Mietstruktur erklärt!
  12. 9 Irrtümer zur Betriebskostenabrechnung
  13. Streitfall Betriebskostenabrechnung | Urteile und Fallbeispiele
  14. Aus Mietersicht: Welche Heizart ist die Beste?
  15. Heizungswartung und Energiespartipps für Vermieter und Mieter
  16. Welche Versorger kann ich als Mieter selbst wählen?
  17. Betriebskostenpauschale: Keine Auskunft zu den tatsächlichen Kosten.
  18. Gasetagenheizung | Wartungskosten
  19. Verbrauchserfassung | Anmietung von Messgeräten
  20. Wie schnell muss ich die Betriebskostennachzahlung überweisen?
  21. Wie gehe ich als Vermieter eine Betriebskostenabrechnung an?
  22. Kostensteigerungen | Darlegungspflicht
  23. Arbeitsleistungen des Vermieters in der Nebenkostenabrechnung
  24. Wie berechne ich Personentage in der Betriebskostenabrechnung
  25. Leere Nachbarwohnung: Keine Heizkostenbeteiligung des Vermieters
  26. Öltankreinigung | Betrieb der zentralen Heizungsanlage
  27. Heizkostenabrechnung: Funkbasierte Ablesesysteme sind zu dulden
  28. Betriebskostenabrechnung: Ihr Recht auf Belegeinsicht und Kopien
  29. Anschluss an das Fernwärmenetz ist vom Mieter zu dulden
  30. Abfluss- oder Leistungsprinzip? Wie sind Betriebskosten abzurechnen?

Urteile

Einfach die Miete kürzen geht nicht: Mietmängel vorher anzeigen!

In einer Berliner Wohnung hatte sich der Schimmel breit gemacht. Ohne einen Hinweis an den Vermieter hielten die Mieter daraufhin drei Monatsmieten ein und zahlten eine weitere Monatsmiete nur zum Teil. Als eine ausreichende Mietschuld aufgelaufen war, kündigte der Vermieter den Mietern fristlos, hilfsweise fristgemäß. Die Mieter widersprachen der Kündigung und verwiesen auf die vorliegenden Mängel und das ihnen zustehenden Zurückbehaltungsrecht - jedoch ohne Erfolg.

Weiterlesen ...