Vorsicht Zinsen! Das gute Recht des Vermieters bei unpünklicher Mietahlung.
Viele wissen es nicht: Wenn Mieter ihre Miete nicht pünktlich zahlen, dürfen Vermieter Verzugszinsen verlangen – ganz ohne Mahnung. Entscheidend ist der 4. Werktag. Ab dann gilt: Verzug nach Gesetz.